(860-4-1)
Das
Vierte Buch Sozialgesetzbuch - Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung - in der Fassung der Bekanntmachung vom
12. November 2009 (BGBl. I S. 3710, 3973; 2011 I S. 363), das zuletzt durch Artikel
1 des Gesetzes vom
15. April 2015 (BGBl. I S. 583, 1008) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- § 44 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Absatz 3a werden die Wörter „Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz" durch die Wörter „Ernährung und Landwirtschaft" ersetzt.
- b)
- In Absatz 7 Satz 2 und 3 werden jeweils die Wörter „Verkehr, Bau und Stadtentwicklung" durch die Wörter „Verkehr und digitale Infrastruktur" ersetzt.
- 2.
- In § 71d Absatz 3 Satz 2 werden die Wörter „Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz" durch die Wörter „Ernährung und Landwirtschaft" ersetzt.
- 3.
- In § 71e Satz 2 und § 71f Absatz 1 Satz 4 werden jeweils die Wörter „Verkehr, Bau und Stadtentwicklung" durch die Wörter „Verkehr und digitale Infrastruktur" ersetzt.
- 4.
- § 73 Absatz 2 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Satz 5 werden die Wörter „Verkehr, Bau und Stadtentwicklung" durch die Wörter „Verkehr und digitale Infrastruktur" ersetzt.
- b)
- In Satz 6 werden die Wörter „Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz" durch die Wörter „Ernährung und Landwirtschaft" ersetzt.
- 5.
- In § 79 Absatz 3a Satz 2, § 90 Absatz 4 Satz 2 und § 94 Absatz 3 Satz 1 werden jeweils die Wörter „Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz" durch die Wörter „Ernährung und Landwirtschaft" ersetzt.
G. v. 20.11.2015 BGBl. I S. 2010