Artikel 1 - Zehnte Verordnung zur Änderung weinrechtlicher Vorschriften (10. WeinRÄndV k.a.Abk.)

Artikel 1 Änderung der Dreiundzwanzigsten Verordnung zur Änderung der Weinverordnung


Artikel 1 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 9. Oktober 2015 23. WeinVÄndV Artikel 2

Artikel 2 Absatz 2 der Dreiundzwanzigsten Verordnung zur Änderung der Weinverordnung vom 21. April 2015 (BGBl. I S. 614) wird aufgehoben.

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Zitierungen von Artikel 1 Zehnte Verordnung zur Änderung weinrechtlicher Vorschriften

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 10. WeinRÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 10. WeinRÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Elfte Verordnung zur Änderung weinrechtlicher Vorschriften
V. v. 04.01.2016 BGBl. I S. 2
Artikel 1 11. WeinRÄndV Änderung der Weinverordnung
... April 2015 (BGBl. I S. 614) geändert worden ist, diese wiederum geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 1. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1671), wird wie folgt geändert: 1. ...


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