Eingangsformel - Fünfte Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung (5. AWVÄndV k.a.Abk.)

Eingangsformel



Es verordnen auf Grund

-
des § 12 Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit § 4 Absatz 1 und 3 und den §§ 5 und 11 des Außenwirtschaftsgesetzes vom 6. Juni 2013 (BGBl. I S. 1482) die Bundesregierung sowie

-
des § 12 Absatz 1 Satz 2 in Verbindung mit § 4 Absatz 2 und 3 des Außenwirtschaftsgesetzes vom 6. Juni 2013 (BGBl. I S. 1482) in Verbindung mit § 1 Absatz 2 des Zuständigkeitsanpassungsgesetzes vom 16. August 2002 (BGBl. I S. 3165) und dem Organisationserlass vom 17. Dezember 2013 (BGBl. I S. 4310) das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie im Einvernehmen mit dem Auswärtigen Amt und dem Bundesministerium der Finanzen:



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