Anlage 2 - Elektro- und Elektronikgerätegesetz-Batteriegesetz-Gebührenverordnung (ElektroGBattGGebV)

V. v. 20.10.2015 BGBl. I S. 1776 (Nr. 40); zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 06.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 348
Geltung ab 24.10.2015; FNA: 2129-59-1 Umweltschutz
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Anlage 2 (aufgehoben)


Anlage 2 hat 3 frühere Fassungen und wird in 3 Vorschriften zitiert



Text in der Fassung des Artikels 1 Siebte Verordnung zur Änderung der Elektro- und Elektronikgerätegesetz-Batteriegesetz-Gebührenverordnung V. v. 17. Dezember 2021 BGBl. I S. 5231 m.W.v. 1. Januar 2022

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Frühere Fassungen von Anlage 2 ElektroGBattGGebV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.01.2022Artikel 1 Siebte Verordnung zur Änderung der Elektro- und Elektronikgerätegesetz-Batteriegesetz-Gebührenverordnung
vom 17.12.2021 BGBl. I S. 5231
aktuell vorher 15.08.2018Artikel 2 Dritte Verordnung zur Änderung der Elektro- und Elektronikgerätegesetz-Gebührenverordnung
vom 18.12.2017 BGBl. I S. 3977
aktuell vorher 01.01.2018Artikel 1 Dritte Verordnung zur Änderung der Elektro- und Elektronikgerätegesetz-Gebührenverordnung
vom 18.12.2017 BGBl. I S. 3977
aktuellvor 01.01.2018Urfassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
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Zitierungen von Anlage 2 ElektroGBattGGebV

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 2 ElektroGBattGGebV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ElektroGBattGGebV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Dritte Verordnung zur Änderung der Elektro- und Elektronikgerätegesetz-Gebührenverordnung
V. v. 18.12.2017 BGBl. I S. 3977
Artikel 1 3. ElektroGGebV Änderung der Elektro- und Elektronikgerätegesetz-Gebührenverordnung
... d des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1739)." 3. Die Anlagen 1 und 2 werden wie folgt gefasst: „Anlage 1 (zu § 1) Gebührenverzeichnis ... je Mengenmitteilung 30,40 bis 3.043,80 Anlage 2 (zu § 2 Absatz 2)  ...
Artikel 2 3. ElektroGGebV Weitere Änderung der Elektro- und Elektronikgerätegesetz-Gebührenverordnung zum 15. August 2018
... Zuordnung nach § 33 Absatz 1 Satz 1 des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes betreffen, Anlage 2 der Elektro- und Elektronikgerätegesetz-Gebührenverordnung in der ab dem 1. Januar 2018 geltenden Fassung maßgeblich." 2. Anlage 2 wird ... in der ab dem 1. Januar 2018 geltenden Fassung maßgeblich." 2. Anlage 2 wird wie folgt gefasst: „Anlage 2 (zu § 2 Absatz 2)  ... Fassung maßgeblich." 2. Anlage 2 wird wie folgt gefasst: „ Anlage 2 (zu § 2 Absatz 2)  ...

Siebte Verordnung zur Änderung der Elektro- und Elektronikgerätegesetz-Batteriegesetz-Gebührenverordnung
V. v. 17.12.2021 BGBl. I S. 5231
Artikel 1 7. ElektroGBattGGebVÄndV
... Fassung beschieden." d) Absatz 4 wird aufgehoben. 4. Die Anlagen 1 und 2 werden durch folgende Anlage ersetzt: „Anlage (zu § 1 Absatz 1) ...


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