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§ 8 - Pferdewirtmeisterprüfungsverordnung (PferdewMeistPrV)

V. v. 27.10.2015 BGBl. I S. 1825, 1934 (Nr. 42)
Geltung ab 01.01.2016; FNA: 806-22-4-5 Berufliche Bildung
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§ 8 Schriftliche Prüfung



(1) Die schriftliche Prüfung besteht aus einer unter Aufsicht anzufertigenden Arbeit mit komplexen praxisbezogenen Aufgaben aus den in § 5 Absatz 2 aufgeführten Inhalten. Bei der Wahl der Aufgaben ist die vom Prüfling gewählte Fachrichtung (§ 2) zu beachten.

(2) Die Bearbeitungszeit für die schriftliche Prüfung beträgt 180 Minuten.



 

Zitierungen von § 8 PferdewMeistPrV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 8 PferdewMeistPrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in PferdewMeistPrV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 6 PferdewMeistPrV Struktur der Prüfung
... Arbeitsprojekt nach § 7 sowie 2. einer schriftlichen Prüfung nach § 8 ...
§ 18 PferdewMeistPrV Befreiung von Prüfungsleistungen
... einzelnen Prüfungsteilen nach § 4 oder von Prüfungen nach den §§ 7 und 8 , den §§ 11 und 12 sowie den §§ 15 bis 17 ist § 56 Absatz 2 des ...
§ 19 PferdewMeistPrV Bewertungen in den Prüfungen (vom 12.11.2015)
... Bewertung des Arbeitsprojektes (§ 7) und der Bewertung der schriftlichen Prüfung (§ 8 ) nach folgender Formel zu bilden: Note des Prüfungsteils = ((Note des ...
§ 20 PferdewMeistPrV Bestehen der Meisterprüfung und Zeugnisse
... mindestens 1. eine der Leistungen in den Prüfungen nach den §§ 7 und 8 , den §§ 11 und 12 sowie den §§ 15 bis 17 mit „ungenügend" ... 1. die Ergebnisse der Leistungen aus den einzelnen Prüfungen nach den §§ 7 und 8 , den §§ 11 und 12 sowie den §§ 15 bis 17 und 2. Befreiungen nach ...
§ 21 PferdewMeistPrV Mündliche Ergänzungsprüfung (vom 12.11.2015)
... Die Prüfungen nach den §§ 8 , 12 und 16 sind jeweils durch eine mündliche Prüfung zu ergänzen, wenn diese ...
§ 22 PferdewMeistPrV Wiederholung der Meisterprüfung
... Prüfungsteilen nach § 4 und in einzelnen Prüfungen nach den §§ 7 und 8 , den §§ 11 und 12 sowie den §§ 15 bis 17 zu befreien, wenn 1. die ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Berichtigung der Pferdewirtmeisterprüfungsverordnung
B. v. 06.11.2015 BGBl. I S. 1934
Berichtigung PferdewMeistPrVBer
... zu streichen. 2. In § 21 Absatz 1 ist die Angabe „§§ 8 , 12 und 15" durch die Angabe „§§ 8, 12 und 16" zu ... 1 ist die Angabe „§§ 8, 12 und 15" durch die Angabe „§§ 8 , 12 und 16" zu ...