(1) Der Prüfling soll nachweisen, dass er wirtschaftliche, rechtliche und soziale Zusammenhänge im Betrieb erkennen, analysieren und beurteilen sowie Entwicklungsmöglichkeiten aufzeigen kann.
(2) Die Prüfung erstreckt sich auf folgende Inhalte:
- 1.
- Einordnen und Beurteilen der Rahmenbedingungen und der Struktur von Betrieben der Pferdewirtschaft,
- 2.
- Kontrollieren und Bewerten von Haltungsverfahren, Produktion und Dienstleistungen,
- 3.
- Erfassen, Analysieren und Bewerten von Betriebsergebnissen,
- 4.
- Analysieren der Liquidität, Rentabilität und Stabilität,
- 5.
- Bewerten der Betriebs- und Arbeitsorganisation,
- 6.
- Beobachten und Bewerten von Märkten,
- 7.
- Erarbeiten und Anwenden von Vermarktungskonzepten, insbesondere bezogen auf Angebot, Nachfrage, Preisgestaltung und Werbung,
- 8.
- Beurteilen und Anwenden von Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit,
- 9.
- Planen der Betriebsentwicklung, insbesondere unter Beachtung von Investitionen, Finanzierungen und Liquidität,
- 10.
- Anwenden berufsbezogener Rechtsvorschriften, insbesondere von Tierschutzrecht, Tierzuchtrecht, Tierseuchenrecht, Umweltrecht, Vertrags- und Haftungsrecht, Arbeits- und Sozialrecht sowie
- 11.
- Anwenden der betriebswirtschaftlichen Buchführung und der steuerlichen Buchführung unter Beachtung von Steuerarten und -verfahren.