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§ 12 - Pferdewirtmeisterprüfungsverordnung (PferdewMeistPrV)

V. v. 27.10.2015 BGBl. I S. 1825, 1934 (Nr. 42)
Geltung ab 01.01.2016; FNA: 806-22-4-5 Berufliche Bildung
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§ 12 Schriftliche Prüfung



(1) Die schriftliche Prüfung besteht aus einer unter Aufsicht anzufertigenden Arbeit mit komplexen praxisbezogenen Aufgaben aus den in § 9 Absatz 2 aufgeführten Inhalten. Bei der Wahl der Aufgaben ist die vom Prüfling gewählte Fachrichtung (§ 2) zu beachten.

(2) Die Bearbeitungszeit für die schriftliche Prüfung beträgt 180 Minuten.

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Zitierungen von § 12 PferdewMeistPrV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 12 PferdewMeistPrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in PferdewMeistPrV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 10 PferdewMeistPrV Struktur der Prüfung
... Arbeitsprojekt nach § 11 sowie 2. einer schriftlichen Prüfung nach § 12 ...
§ 18 PferdewMeistPrV Befreiung von Prüfungsleistungen
... nach § 4 oder von Prüfungen nach den §§ 7 und 8, den §§ 11 und 12 sowie den §§ 15 bis 17 ist § 56 Absatz 2 des Berufsbildungsgesetzes entsprechend ...
§ 19 PferdewMeistPrV Bewertungen in den Prüfungen (vom 12.11.2015)
... des Arbeitsprojektes (§ 11) und der Bewertung der schriftlichen Prüfung (§ 12 ) nach folgender Formel zu bilden: Note des Prüfungsteils = ((Note des ...
§ 20 PferdewMeistPrV Bestehen der Meisterprüfung und Zeugnisse
... eine der Leistungen in den Prüfungen nach den §§ 7 und 8, den §§ 11 und 12 sowie den §§ 15 bis 17 mit „ungenügend" oder 2. mehr als eine ... Leistungen aus den einzelnen Prüfungen nach den §§ 7 und 8, den §§ 11 und 12 sowie den §§ 15 bis 17 und 2. Befreiungen nach § 18, wobei jede ...
§ 21 PferdewMeistPrV Mündliche Ergänzungsprüfung (vom 12.11.2015)
... Die Prüfungen nach den §§ 8, 12 und 16 sind jeweils durch eine mündliche Prüfung zu ergänzen, wenn diese für ...
§ 22 PferdewMeistPrV Wiederholung der Meisterprüfung
... § 4 und in einzelnen Prüfungen nach den §§ 7 und 8, den §§ 11 und 12 sowie den §§ 15 bis 17 zu befreien, wenn 1. die entsprechenden Leistungen in ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Berichtigung der Pferdewirtmeisterprüfungsverordnung
B. v. 06.11.2015 BGBl. I S. 1934
Berichtigung PferdewMeistPrVBer
... zu streichen. 2. In § 21 Absatz 1 ist die Angabe „§§ 8, 12 und 15" durch die Angabe „§§ 8, 12 und 16" zu ... 1 ist die Angabe „§§ 8, 12 und 15" durch die Angabe „§§ 8, 12 und 16" zu ...