Berichtigung der Ersten Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Berufsausbildung zum Musikfachhändler/zur Musikfachhändlerin (1. MusikFhlAusbVÄndVBer k.a.Abk.)

B. v. 27.10.2015 BGBl. I S. 1832 (Nr. 42); Geltung ab 01.08.2015
Berichtigung
Schlussformel

Berichtigung


Berichtigung ändert mWv. 1. August 2015 1. MusikFhlAusbVÄndV Artikel 1, MusikFhlAusbV § 10

Die Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Berufsausbildung zum Musikfachhändler/zur Musikfachhändlerin vom 29. Mai 2015 (BGBl. I S. 893) ist wie folgt zu berichtigen:

Dem Artikel 1 ist folgende Nummer 5 anzufügen:

 
„5.
Der bisherige § 10 wird aufgehoben."

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Schlussformel



Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Im Auftrag Sigrid Halbach



Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Updates | Web-Widget | RSS-Feed