Artikel 29 - Gesetz zur Bereinigung des Rechts der Lebenspartner (LPartRBerG k.a.Abk.)

Artikel 29 Änderung der Wahlordnung für die Sozialversicherung


Artikel 29 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 26. November 2015 SVWO § 36

In § 36 Absatz 2 Satz 2 der Wahlordnung für die Sozialversicherung vom 28. Juli 1997 (BGBl. I S. 1946), die zuletzt durch Artikel 13 Absatz 10 des Gesetzes vom 12. April 2012 (BGBl. I S. 579) geändert worden ist, werden nach dem Wort „Ehegatten" die Wörter „oder Lebenspartner" eingefügt.

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Zitierungen von Artikel 29 Gesetz zur Bereinigung des Rechts der Lebenspartner

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 29 LPartRBerG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in LPartRBerG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

MDK-Reformgesetz
G. v. 14.12.2019 BGBl. I S. 2789; zuletzt geändert durch Artikel 8 G. v. 20.12.2022 BGBl. I S. 2793
Artikel 14b MDK-RG Änderung der Wahlordnung für die Sozialversicherung
... Wahlordnung für die Sozialversicherung vom 28. Juli 1997 (BGBl. I S. 1946), die zuletzt durch Artikel 29 des Gesetzes vom 20. November 2015 (BGBl. I S. 2010 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In Nummer 5 wird das Wort ...


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