Artikel 9 - Siebtes Besoldungsänderungsgesetz (7. BesÄndG)

Artikel 9 Änderung der DBAG-Zuständigkeitsverordnung


Artikel 9 ändert mWv. 1. Januar 2016 DBAGZustV § 1

In § 1 Nummer 41 der DBAG-Zuständigkeitsverordnung vom 1. Januar 1994 (BGBl. I S. 53), die zuletzt durch Artikel 516 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist, wird die Angabe „§ 27 Abs. 5, 6 und 8" durch die Wörter „§ 27 Absatz 4, 5 und 7" ersetzt.



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