§ 7 - Anordnung zur Übertragung beamtenrechtlicher Befugnisse und Zuständigkeiten im Bereich der Deutschen Post AG (DPAGÜbertrAnO)

A. v. 03.12.2015 BGBl. I S. 2189 (Nr. 49); zuletzt geändert durch Artikel 1 A. v. 15.02.2024 BGBl. 2024 I Nr. 58
Geltung ab 01.01.2016; FNA: 2030-14-208 Beamte
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§ 7 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


§ 7 ändert mWv. 1. Januar 2016 DPAG ÜbertrAnO DeutschePostAGWidAnO DeutschePostAGDiszAnO

Diese Anordnung tritt am 1. Januar 2016 in Kraft. Gleichzeitig treten die Anordnung zur Übertragung beamtenrechtlicher Befugnisse im Bereich der Deutschen Post AG vom 26. Mai 2011 (BGBl. I S. 1009), die Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Bereich der Deutschen Post AG vom 10. Oktober 2007 (BGBl. 2008 I S. 1767) und die Anordnung zur Übertragung disziplinarrechtlicher Befugnisse im Bereich der Deutschen Post AG vom 13. November 2001 (BGBl. I S. 3355), die zuletzt durch Abschnitt I und II der Anordnung vom 10. Oktober 2007 (BGBl. 2008 I S. 1769) geändert worden ist, außer Kraft.



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