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Artikel 1 - Anordnung zur Änderung der Anordnung zur Übertragung beamtenrechtlicher Befugnisse und Zuständigkeiten im Bereich der Deutschen Post AG (DPAGÜbertrAnOÄndAnO k.a.Abk.)
Artikel 1
§ 5 Absatz 1 der Anordnung zur Übertragung beamtenrechtlicher Befugnisse und Zuständigkeiten im Bereich der Deutschen Post AG vom 3. Dezember 2015 (BGBl. I S. 2189) wird wie folgt gefasst:
(1) Die Befugnisse zur Kürzung der Dienstbezüge bis zum Höchstmaß, zur Zurückstufung und zur Entfernung aus dem Beamtenverhältnis werden den in § 1 genannten Leiterinnen und Leitern übertragen.
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Zitierungen von Artikel 1 Anordnung zur Änderung der Anordnung zur Übertragung beamtenrechtlicher Befugnisse und Zuständigkeiten im Bereich der Deutschen Post AG
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 DPAGÜbertrAnOÄndAnO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
DPAGÜbertrAnOÄndAnO selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Anordnung zur Änderung der Anordnung zur Übertragung beamtenrechtlicher Befugnisse und Zuständigkeiten im Bereich der Deutschen Post AG
A. v. 18.09.2025 BGBl. 2025 I Nr. 217
Artikel 1 DPAGÜbertrAnOÄndAnO
... im Bereich der Deutschen Post AG vom 3. Dezember 2015 (BGBl. I S. 2189), die durch Artikel 1 der Anordnung vom 15. Februar 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 58) geändert worden ist, wird wie folgt ...
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