Artikel 3 - Verordnung zur Durchführung des Bundesgleichstellungsgesetzes und des Bundesgremienbesetzungsgesetzes (GleiDV k.a.Abk.)

V. v. 17.12.2015 BGBl. I S. 2274 (Nr. 52); Geltung ab 23.12.2015
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Artikel 3 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


Artikel 3 ändert mWv. 23. Dezember 2015 GleibWV GleiStatV

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft. Gleichzeitig treten die Gleichstellungsbeauftragten-Wahlverordnung vom 6. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3374; 2002 I S. 2711) und die Gleichstellungsstatistikverordnung vom 18. Juni 2003 (BGBl. I S. 889), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 26. Juni 2006 (BGBl. I S. 1346) geändert worden ist, außer Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 22. Dezember 2015.



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