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Zitierungen von § 2 BeamtVZustAnO

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 2 BeamtVZustAnO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BeamtVZustAnO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 3 BeamtVZustAnO Örtliche Zuständigkeit für die Festsetzung der Versorgungsbezüge (vom 01.01.2016)
... Dresden ist zuständig für Versorgungsberechtigte 1. nach § 2 Nummer 1, deren Versorgung auf einem Beamtenverhältnis a) von der ... Generalbundesanwältin oder Generalbundesanwalt beruht, 2. nach § 2 Nummer 2, deren Versorgung auf einem Vertrag beruht, in dem ein Entgelt in Höhe der ... von der Besoldungsgruppe B 9 an aufwärts geregelt ist, 3. nach § 2 Nummer 3. (6) Für das Bundesministerium der Verteidigung einschließlich ... ergibt sich die örtliche Zuständigkeit für die Aufgaben nach § 2 aus der Anlage ...
§ 7 BeamtVZustAnO Sachliche Zuständigkeit bei der Versorgungslastenteilung
... der Versorgungsbezüge einem Service-Center nach Maßgabe der §§ 1 und 2 obliegt, 5. Erstattung von Versorgungslasten nach Artikel 25 des Vertrages der ...
§ 8 BeamtVZustAnO Örtliche Zuständigkeit bei der Versorgungslastenteilung
... das Service-Center zuständig, dem nach den §§ 1 und 2 die weitere Festsetzung der Versorgungsbezüge obliegt oder obliegen würde.  ... wenn ohne Dienstherrnwechsel einem anderen Service-Center nach den §§ 1 und 2 die weitere Festsetzung der Versorgungsbezüge oblegen hätte. (3) Bei ... des Beamtenversorgungsgesetzes das Service-Center zuständig, dem nach den §§ 1 und 2 die weitere Festsetzung der Versorgungsbezüge obliegt. Für die Berechnung, Dokumentation ...
§ 14 BeamtVZustAnO Entscheidung über Widersprüche und Vertretung des Dienstherrn bei Klagen aus den in den §§ 1 bis 13 genannten Bereichen
... wird die Befugnis zur Entscheidung über Widersprüche aus den in den §§ 1 bis 13 genannten Bereichen den Service-Centern übertragen, soweit sie den mit dem Widerspruch ... Bundesbeamtengesetzes wird die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen aus den in den §§ 1 bis 13 genannten Bereichen den Service-Centern übertragen, soweit sie nach dieser Anordnung ...
Anlage 1 BeamtVZustAnO (zu § 2) (vom 01.01.2017)
... verbleibt beim Bundespräsidialamt. 9) Für den Personenkreis nach § 2 Nummer 3 Buchstabe b und c, Nummer 4 und § 3 Absatz 4 Nummer 2 verbleibt die ...
Anlage 2 BeamtVZustAnO (zu § 2) (vom 01.01.2016)
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Anordnung zur Änderung der Beamtenversorgungszuständigkeitsanordnung
A. v. 25.10.2016 BGBl. I S. 2522
Artikel 1 BeamtVZustÄndAnO Änderung der Beamtenversorgungszuständigkeitsanordnung
... vom 15. Dezember 2015 (BGBl. I S. 2358) wird wie folgt geändert: 1. § 2 wird wie folgt geändert: a) Nummer 3 wird wie folgt geändert:  ... Dresden ist zuständig für Versorgungsberechtigte 1. nach § 2 Nummer 1, deren Versorgung auf einem Beamtenverhältnis a) von der ... oder Generalbundesanwalt beruht, 2. nach § 2 Nummer 2, deren Versorgung auf einem Vertrag beruht, in dem ein Entgelt in Höhe der ... von der Besoldungsgruppe B 9 an aufwärts geregelt ist, 3. nach § 2 Nummer 3." 3. Anlage 1 wird wie folgt geändert: a) Nummer 6 wird ... 4. Anlage 2 wird wie folgt gefasst: „Anlage 2 (zu § 2 ) Generalzolldirektion Direktion I ...