§ 10 Befugnis der notifizierten Stelle
Mit der Anerkennung als notifizierte Stelle im Sinne des
Funkanlagengesetzes ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft befugt, die Konformitätsbewertung nach Anhang III der
Richtlinie 2014/53/EU sowie die Bewertung und Überwachung von Qualitätsmanagementsystemen nach Anhang IV der
Richtlinie 2014/53/EU wahrzunehmen.
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interne Verweise
Zitat in folgenden NormenBesondere Gebührenverordnung BNetzA (BNetzABGebV)
V. v. 19.08.2021 BGBl. I S. 3715; zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 17.02.2025 BGBl. 2025 I Nr. 42
Anlage BNetzABGebV Gebühren- und Auslagenverzeichnis (vom 01.04.2025) ... 1.1 Prüfung der nach § 3 Absatz 2 Nummer 2 in Verbindung mit § 10 oder § 12 AnerkV der vom Antragsteller vorgelegten Akkreditierungsurkunde der ... 2.1 Anerkennung als notifizierte Stelle gemäß § 10 AnerkV 4.600 bis 14.500 2.2 Regelmäßige ... der Anforderungen an die notifizierte Stelle nach § 4 Absatz 7 in Verbindung mit § 10 AnerkV 2.900 bis 10.500 EMVG ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenErste Verordnung zur Änderung der Besonderen Gebührenverordnung BNetzA
V. v. 17.02.2025 BGBl. 2025 I Nr. 42
Artikel 2 1. BNetzABGebVÄndV Weitere Änderung der Besonderen Gebührenverordnung BNetzA ... 1.1 Prüfung der nach § 3 Absatz 2 Nummer 2 in Verbindung mit § 10 oder § 12 AnerkV der vom Antragsteller vorgelegten Akkreditierungsurkunde der ... 2.1 Anerkennung als notifizierte Stelle gemäß § 10 AnerkV 4.600 bis 14.500 2.2 Regelmäßige ... der Anforderungen an die notifizierte Stelle nach § 4 Absatz 7 in Verbindung mit § 10 AnerkV 2.900 bis 10.500 EMVG ...
Gesetz zur Neufassung der Regelungen über Funkanlagen und zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes sowie zur Aufhebung des Gesetzes über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen
G. v. 27.06.2017 BGBl. I S. 1947
Artikel 3 FuAGEG Änderung anderer Rechtsvorschriften ... Anlage 3 wird wie folgt gefasst: „Anlage 3 (weggefallen)". 2. § 10 wird wie folgt gefasst: „§ 10 Befugnis der notifizierten Stelle ... 3 (weggefallen)". 2. § 10 wird wie folgt gefasst: „ § 10 Befugnis der notifizierten Stelle Mit der Anerkennung als notifizierte Stelle im Sinne ...
Zitate in aufgehobenen TitelnBesondere Gebührenverordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie für den Bereich des Elektromagnetische-Verträglichkeit-Gesetzes und des Funkanlagengesetzes (EMVG-FuAG-BGebV)
V. v. 17.10.2017 BGBl. I S. 3576; aufgehoben durch § 7 V. v. 19.08.2021 BGBl. I S. 3715
Anlage 2 EMVG-FuAG-BGebV (zu § 2 i. V. m. § 1 Nummer 3) Gebührenverzeichnis nach der Konformitätsbewertungsstellen-Anerkennungs-Verordnung ... Bearbeitung des Antrags auf Anerkennung als notifizierte Stelle nach § 10 oder § 12 AnerkV oder auf Anerkennung als Konformitätsbewertungsstelle für ... 2 Antragstellung nach § 3 Absatz 2 i. V. m. § 10 oder § 12 AnerkV (zusätzlich zu den Gebühren nach Nummer 1) ... 1) 2.1 Prüfung der nach § 3 Absatz 2 Nummer 1 i. V. m. § 10 oder § 12 AnerkV vorgelegten Beschreibung des beantragten Konformitätsbe- ... 2.2 Prüfung der nach § 3 Absatz 2 Nummer 2 i. V. m. § 10 oder § 12 AnerkV vorgelegten Akkreditierungsurkunde der Deutschen Akkredi- ... der allgemeinen Anforderungen an die notifizierte Stelle nach § 4 Absatz 7 i. V. m. § 10 oder § 12 AnerkV 500 bis 1.500 3 ... 1.500 3 Antragstellung nach § 3 Absatz 3 i. V. m. § 10 , § 11, § 12 oder § 13 AnerkV (zusätzlich zu den Gebühren nach ... 1) 3.1 Prüfung der nach § 3 Absatz 2 Nummer 1 i. V. m. § 10 oder § 12 AnerkV vorgelegten Beschreibung des beantragten Konformitätsbe- ... Anforderungen zur Aner- kennung als notifizierte Stelle nach § 3 Absatz 3 i. V. m. § 10 , § 11, § 12 oder § 13 AnerkV 1.500 bis 7.500 ... interne Begutachter mittels Fachgesprächen vor Ort nach § 3 Absatz 3 i. V. m. § 10 , § 11, § 12 oder § 13 AnerkV pro Person und Tag 500 ... bewertungen durch externe Begutachter vor Ort nach § 3 Absatz 3 i. V. m. § 10 , § 11, § 12 oder § 13 AnerkV pro Person und Tag (zusätzlich zu der ... oder Konformitätsbewertungsstelle für Drittstaaten nach § 4 Absatz 7 i. V. m. § 10 , § 11, § 12 oder § 13 AnerkV 1.000 bis 3.000 ...
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