Artikel 5a - Datenaustauschverbesserungsgesetz (DatAustVG k.a.Abk.)

G. v. 02.02.2016 BGBl. I S. 130 (Nr. 5); zuletzt geändert durch Artikel 346 V. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1328
Geltung ab 05.02.2016, abweichend siehe Artikel 14
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Artikel 5a Änderung der Verordnung zur Änderung der Aufenthaltsverordnung und der AZRG-Durchführungsverordnung


Artikel 5a wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Mai 2016 AufenthVuAZRGDVÄndV Artikel 2, AZRG-DV Anlage

In Artikel 2 Nummer 3 Buchstabe e der Verordnung zur Änderung der Aufenthaltsverordnung und der AZRG-Durchführungsverordnung vom 18. Dezember 2015 (BGBl. I S. 2467) wird Spalte D wie folgt geändert:

(Änderung der Anlage, die Anlage zur AZRG-DV wird bei buzer.de nicht geführt, siehe BGBl. 2016 I S. 153)

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Zitierungen von Artikel 5a Datenaustauschverbesserungsgesetz

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 5a DatAustVG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in DatAustVG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 14 DatAustVG Inkrafttreten, Außerkrafttreten
... der Absätze 2 und 3 am Tag nach der Verkündung in Kraft. (2) Artikel 5a tritt am 1. Mai 2016 in Kraft. (3) Die Artikel 3, 5, 9 bis 11 und 13 treten am 1. ...


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