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Artikel 3 - Gesetz zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor den Gefahren des Konsums von elektronischen Zigaretten und elektronischen Shishas (EZigJuSchG k.a.Abk.)

Artikel 3 Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch


Artikel 3 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 11. März 2016 SGB III § 131b

In § 131b Satz 1 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch - Arbeitsförderung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. März 1997, BGBl. I S. 594, 595), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 21. Dezember 2015 (BGBl. I S. 2557) geändert worden ist, wird die Angabe „31. März 2016" durch die Angabe „31. Dezember 2017" ersetzt.



 

Zitierungen von Artikel 3 Gesetz zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor den Gefahren des Konsums von elektronischen Zigaretten und elektronischen Shishas

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 3 EZigJuSchG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EZigJuSchG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 4 EZigJuSchG Inkrafttreten
... ersten Tag des auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft. (2) Artikel 3 tritt am Tag nach der Verkündung in ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Zweites Gesetz über die weitere Bereinigung von Bundesrecht
G. v. 08.07.2016 BGBl. I S. 1594
Artikel 100 2. BRBG Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
... - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. März 1997, BGBl. I S. 594, 595), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 3. März 2016 (BGBl. I S. 369) geändert worden ist, wird wie folgt ...