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§ 131b - Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) - Arbeitsförderung - (SGB III)

Artikel 1 G. v. 24.03.1997 BGBl. I S. 594, 595; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 412
Geltung ab 01.01.1998; FNA: 860-3 Sozialgesetzbuch
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§ 131b Weiterbildungsförderung in der Altenpflege



1Abweichend von § 180 Absatz 4 Satz 1 ist die Dauer einer Vollzeitmaßnahme der beruflichen Weiterbildung in der Altenpflege, die in der Zeit vom 1. April 2013 bis zum 31. Dezember 2019 beginnt, auch dann angemessen, wenn sie nach dem Altenpflegegesetz nicht um mindestens ein Drittel verkürzt werden kann. 2Insoweit ist § 180 Absatz 4 Satz 2 nicht anzuwenden.





 

Frühere Fassungen von § 131b SGB III

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 25.07.2017Artikel 2 Pflegeberufereformgesetz (PflBRefG)
vom 17.07.2017 BGBl. I S. 2581
aktuell vorher 11.03.2016Artikel 3 Gesetz zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor den Gefahren des Konsums von elektronischen Zigaretten und elektronischen Shishas
vom 03.03.2016 BGBl. I S. 369
aktuell vorher 19.03.2013Artikel 3 Gesetz zur Stärkung der beruflichen Aus- und Weiterbildung in der Altenpflege
vom 13.03.2013 BGBl. I S. 446
aktuellvor 19.03.2013früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 131b SGB III

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 131b SGB III verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SGB III selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 22 SGB III Verhältnis zu anderen Leistungen (vom 01.01.2022)
... mit Ausnahme von Leistungen nach § 82 Absatz 6, und Leistungen nach den §§ 131a und 131b , 5. Leistungen zur Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung ...
 
Zitat in folgenden Normen

Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende - (SGB II)
neugefasst durch B. v. 13.05.2011 BGBl. I S. 850, 2094; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 107
§ 16 SGB II Leistungen zur Eingliederung (vom 01.07.2023)
... mit Ausnahme von Leistungen nach § 82 Absatz 6, und Leistungen nach den §§ 131a und 131b , 5. Leistungen zur Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor den Gefahren des Konsums von elektronischen Zigaretten und elektronischen Shishas
G. v. 03.03.2016 BGBl. I S. 369
Artikel 3 EZigJuSchG Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
... § 131b Satz 1 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch - Arbeitsförderung - (Artikel 1 des Gesetzes vom ...

Gesetz zur Stärkung der beruflichen Aus- und Weiterbildung in der Altenpflege
G. v. 13.03.2013 BGBl. I S. 446
Artikel 3 AltPflAusbÄndG Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
... wird nach der Angabe zu § 131a folgende Angabe eingefügt: „§ 131b Weiterbildungsförderung in der Altenpflege". 2. In § 22 Absatz 4 Satz 1 ... 4 wird die Angabe „§ 131a" durch die Wörter „den §§ 131a und 131b " ersetzt. 3. Nach § 131a wird folgender § 131b eingefügt:  ... §§ 131a und 131b" ersetzt. 3. Nach § 131a wird folgender § 131b eingefügt: „§ 131b Weiterbildungsförderung in der Altenpflege ... 3. Nach § 131a wird folgender § 131b eingefügt: „§ 131b Weiterbildungsförderung in der Altenpflege Abweichend von § 180 Absatz 4 ...

Pflegeberufereformgesetz (PflBRefG)
G. v. 17.07.2017 BGBl. I S. 2581
Artikel 2 PflBRefG Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
... 2 des Pflegeberufegesetzes oder" eingefügt. 3. In § 131b Satz 1 wird die Angabe „31. Dezember 2017" durch die Angabe „31. Dezember 2019" ...