Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 08.09.2010 aufgehoben
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Eingangsformel - Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV)

V. v. 25.07.2005 BGBl. I S. 2210; aufgehoben durch Artikel 9 V. v. 03.09.2010 BGBl. I S. 1261
Geltung ab 29.07.2005; FNA: 752-6-2 Elektrizität und Gas
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Eingangsformel



Es verordnen auf Grund

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des § 21b Abs. 3 Satz 1 in Verbindung mit Satz 3, des § 24 Satz 1 Nr. 1, 2 und 4 in Verbindung mit Satz 2 Nr. 1, 2, 3, 3a und 3b sowie Satz 3, Satz 1 Nr. 1 auch in Verbindung mit § 21b Abs. 3 Satz 1 und 3, und des § 29 Abs. 3 des Energiewirtschaftsgesetzes vom 7. Juli 2005 (BGBl. I S. 1970) die Bundesregierung sowie

-
des § 25 Satz 4 in Verbindung mit Satz 5 des Energiewirtschaftsgesetzes vom 7. Juli 2005 (BGBl. I S. 1970) das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit:



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