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§ 20 - Verordnung über elektrische Betriebsmittel (1. ProdSV)

V. v. 17.03.2016 BGBl. I S. 502 (Nr. 13); zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 02.03.2026 BGBl. 2026 I Nr. 54
Geltung ab 20.04.2016; FNA: 8053-4-1-1 Sonstige Vorschriften
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§ 20 (aufgehoben)






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Frühere Fassungen von § 20 1. ProdSV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 30.05.2026Artikel 1 Verordnung zur Änderung produktsicherheitsrechtlicher Verordnungen
vom 02.03.2026 BGBl. 2026 I Nr. 54
aktuell vorher 16.07.2021 (30.07.2021)Artikel 20 Gesetz zur Anpassung des Produktsicherheitsgesetzes und zur Neuordnung des Rechts der überwachungsbedürftigen Anlagen
vom 27.07.2021 BGBl. I S. 3146
aktuellvor 16.07.2021 (30.07.2021)Urfassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 20 1. ProdSV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 20 1. ProdSV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 1. ProdSV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Anpassung des Produktsicherheitsgesetzes und zur Neuordnung des Rechts der überwachungsbedürftigen Anlagen
G. v. 27.07.2021 BGBl. I S. 3146
Artikel 20 ProdSGNOG Änderung der Verordnung über elektrische Betriebsmittel
... 28 Absatz 1 Nummer 7 Buchstabe b des Produktsicherheitsgesetzes" ersetzt. 3. In § 20 werden die Wörter „§ 40 des Produktsicherheitsgesetzes" durch die Wörter ...

Verordnung zur Änderung produktsicherheitsrechtlicher Verordnungen
V. v. 02.03.2026 BGBl. 2026 I Nr. 54
Artikel 1 ProdSÄndV Änderung der Verordnung über elektrische Betriebsmittel
... 5 Ordnungswidrigkeiten und Schlussbestimmungen". d) Die Angabe zu § 20 wird durch die folgende Angabe ersetzt: „§ 20 (weggefallen)". ... d) Die Angabe zu § 20 wird durch die folgende Angabe ersetzt: „ § 20 (weggefallen) ". 2. § 2 Satz 1 wird wie folgt geändert: a) Die Nummern 1 ... „Abschnitt 5 Ordnungswidrigkeiten und Schlussbestimmungen". 8. § 20 wird gestrichen. 9. In § 21 wird die Angabe „Richtlinie 2006/95/EG des ...