Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Anlage 3 - Zahlungskontengesetz (ZKG)

Artikel 1 G. v. 11.04.2016 BGBl. I S. 720, 2018 I S. 668; zuletzt geändert durch Artikel 26 G. v. 11.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 354
Geltung ab 18.06.2016, abweichend siehe Artikel 9; FNA: 7610-21 Aufsichtsrechtliche Vorschriften
| |

Anlage 3 (zu § 33 Absatz 2) Antrag auf Abschluss eines Basiskontovertrags


Anlage 3 wird in 2 Vorschriften zitiert

Vordruck Antrag auf Abschluss eines Basiskontovertrags, Seite 1 (BGBl. 2016 I S. 742)


Vordruck Antrag auf Abschluss eines Basiskontovertrags, Seite 2 (BGBl. 2016 I S. 743)




 

Zitierungen von Anlage 3 ZKG

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 3 ZKG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ZKG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 33 ZKG Antrag auf Abschluss eines Basiskontovertrags
... abschließen möchte, so hat der Verpflichtete dem Berechtigten das Formular nach Anlage 3 unentgeltlich zu übermitteln. Der Berechtigte soll dieses Formular zur ... der Verpflichtete über einen Internetauftritt, so ist das Formular nach Anlage 3 auch dort zur Verfügung zu ...
 
Zitat in folgenden Normen

Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über die Vergleichbarkeit von Zahlungskontoentgelten, den Wechsel von Zahlungskonten sowie den Zugang zu Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen
G. v. 11.04.2016 BGBl. I S. 720, 2018 I S. 668; zuletzt geändert durch Artikel 12 G. v. 10.07.2018 BGBl. I S. 1102
Anlage 3 ZKRLUG (zu § 33 Absatz 2) Antrag auf Abschluss eines Basiskontovertrags *)
... Anm. d. Red.: Diese Anlage 3 gehört zum ZKG (Artikel 1) und wird dort geführt. Die Bezugnahme auf Artikel 1 fehlt in ...