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Anlage 4 - Zahlungskontengesetz (ZKG)

Artikel 1 G. v. 11.04.2016 BGBl. I S. 720, 2018 I S. 668; zuletzt geändert durch Artikel 26 G. v. 11.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 354
Geltung ab 18.06.2016, abweichend siehe Artikel 9; FNA: 7610-21 Aufsichtsrechtliche Vorschriften
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Anlage 4 (zu § 34 Absatz 4 Satz 3) Antrag auf Durchführung eines Verwaltungsverfahrens bei Ablehnung eines Antrags auf Abschluss eines Basiskontovertrags *)



Vordruck Antrag auf Durchführung eines Verwaltungsverfahrens bei Ablehnung eines Antrags auf Abschluss eines Basiskontovertrags (BGBl. 2016 I S. 744)


*)
Im Formular nicht konsolidiert:

Artikel 26 Nummer 10 G. v. 11. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 354)

 
In Anlage 4 werden nach der Angabe „53002 Bonn" die Angaben „poststelle@bafin.de" und „www.bafin.de/basiskonto" eingefügt.





 

Frühere Fassungen von Anlage 4 ZKG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 15.12.2023Artikel 26 Zukunftsfinanzierungsgesetz (ZuFinG)
vom 11.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 354

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von Anlage 4 ZKG

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 4 ZKG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ZKG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 34 ZKG Ablehnung des Antrags auf Abschluss eines Basiskontovertrags
... Ablehnungserklärung durch den Verpflichteten ist das Antragsformular nach Anlage 4  ...
Anlage 4 ZKG (zu § 34 Absatz 4 Satz 3) Antrag auf Durchführung eines Verwaltungsverfahrens bei Ablehnung eines Antrags auf Abschluss eines Basiskontovertrags *) (vom 15.12.2023)
...  Artikel 26 Nummer 10 G. v. 11. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 354) In Anlage 4 werden nach der Angabe „53002 Bonn" die Angaben „poststelle@bafin.de" und ...
 
Zitat in folgenden Normen

Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über die Vergleichbarkeit von Zahlungskontoentgelten, den Wechsel von Zahlungskonten sowie den Zugang zu Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen
G. v. 11.04.2016 BGBl. I S. 720, 2018 I S. 668; zuletzt geändert durch Artikel 12 G. v. 10.07.2018 BGBl. I S. 1102
Anlage 4 ZKRLUG (zu § 34 Absatz 4 Satz 3) Antrag auf Durchführung eines Verwaltungsverfahrens bei Ablehnung eines Antrags auf Abschluss eines Basiskontovertrags *)
... Anm. d. Red.: Diese Anlage 4 gehört zum ZKG (Artikel 1) und wird dort geführt. Die Bezugnahme auf Artikel 1 fehlt in ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Zukunftsfinanzierungsgesetz (ZuFinG)
G. v. 11.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 354
Artikel 26 ZuFinG Änderung des Zahlungskontengesetzes
... 8 und 10" durch die Wörter „Nummer 1 bis 9 und 11" ersetzt. 10. In Anlage 4 werden nach der Angabe „53002 Bonn" die Angaben „poststelle@bafin.de" und ...