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Artikel 3 - Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über die Vergleichbarkeit von Zahlungskontoentgelten, den Wechsel von Zahlungskonten sowie den Zugang zu Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen (ZKRLUG k.a.Abk.)

G. v. 11.04.2016 BGBl. I S. 720, 2018 I S. 668; zuletzt geändert durch Artikel 12 G. v. 10.07.2018 BGBl. I S. 1102
Geltung ab 18.06.2016, abweichend siehe Artikel 9
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Artikel 3 Änderung des Unterlassungsklagengesetzes


Artikel 3 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 18. Juni 2016 UKlaG § 2, § 14, § 16

Das Unterlassungsklagengesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. August 2002 (BGBl. I S. 3422, 4346), das zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 11. März 2016 (BGBl. I S. 396) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
§ 2 Absatz 2 Satz 1 wird wie folgt geändert:

a)
In Nummer 11 wird das Wort „und" am Ende durch ein Komma ersetzt.

b)
In Nummer 12 wird der Punkt am Ende durch das Wort „und" ersetzt.

c)
Folgende Nummer 13 wird angefügt:

„13.
die Vorschriften des Zahlungskontengesetzes, die das Verhältnis zwischen einem Zahlungsdienstleister und einem Verbraucher regeln."

2.
§ 14 Absatz 1 wird wie folgt geändert:

a)
Satz 1 wird wie folgt geändert:

aa)
Nach Nummer 4 wird folgende Nummer 5 eingefügt:

„5.
der Vorschriften des Zahlungskontengesetzes, die das Verhältnis zwischen einem Zahlungsdienstleister und einem Verbraucher regeln,".

bb)
Die bisherige Nummer 5 wird Nummer 6.

cc)
Die bisherige Nummer 6 wird Nummer 7.

b)
Satz 2 wird wie folgt geändert:

aa)
Die Angabe „1 bis 4" wird durch die Angabe „1 bis 5" ersetzt.

bb)
Die Angabe „5 und 6" wird durch die Angabe „6 und 7" ersetzt.

3.
In § 16 Absatz 1 Satz 2 wird die Angabe „5 und 6" durch die Angabe „6 und 7" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 3 Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über die Vergleichbarkeit von Zahlungskontoentgelten, den Wechsel von Zahlungskonten sowie den Zugang zu Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 3 ZKRLUG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ZKRLUG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts, zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung, zur Stärkung des zivilprozessualen Rechtsschutzes und zum maschinellen Siegel im Grundbuch- und Schiffsregisterverfahren
G. v. 28.04.2017 BGBl. I S. 969
Artikel 3 BauVRRG Änderung des Unterlassungsklagengesetzes
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. August 2002 (BGBl. I S. 3422, 4346), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 11. April 2016 (BGBl. I S. 720 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. Nach Buchstabe e wird ...