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Anhang 6 - BSI-Kritisverordnung (BSI-KritisV)

V. v. 22.04.2016 BGBl. I S. 958 (Nr. 20); zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 29.11.2023 BGBl. 2023 I Nr. 339
Geltung ab 03.05.2016; FNA: 206-2-2 Öffentliche Informationstechnik
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Anhang 6 (zu § 1 Nummer 4 und 5, § 7 Absatz 7 Nummer 1 und 2) Anlagenkategorien und Schwellenwerte im Sektor Finanz- und Versicherungswesen



Teil 1 Grundsätze und Fristen


1.
Im Sinne von Anhang 6 ist oder sind

1.1
Autorisierungssystem

ein System, mit dem ein angefragter Transaktionsbetrag bei Transaktionen aus Geldautomatensystemen oder aus dem kartengestützten Zahlungsverkehr nach Prüfung der Kartendaten durch das kontoführende Institut oder den Zahlungsdienstleister genehmigt oder abgelehnt wird.

1.2
System zur Anbindung an ein Autorisierungssystem aus Sicht des Geldautomatenbetreibers

ein System, das der Anbindung des Geldautomatenbetreibers an ein Autorisierungssystem des kontoführenden Instituts dient.

1.3
System zur Aufbereitung durch den Geldautomatenbetreiber

ein System eines Geldautomatenbetreibers, welches Nachrichten oder Transaktionen aus Geldautomatensystemen verarbeitet, um die Transaktion in den Zahlungsverkehr einzubringen.

1.4
System zur Anbindung an ein Interbanken-Zahlungsverkehrssystem

ein System, das den Zahlungsdienstleister an die Interbanken-Zahlungsverkehrssysteme anbindet.

1.5
Clearing-System

ein System, das im Interbankenverkehr die Transaktionsdaten (Clearing-Daten) an das kontoführende Institut weiterleitet.

1.6
Settlement-System

ein System zur Verrechnung von Beträgen zwischen den partizipierenden Instituten.

1.7
Kontoführungssystem

ein System des Zahlungsdienstleisters des Zahlers oder des Zahlungsdienstleisters des Zahlungsempfängers zur elektronischen Führung und Verwaltung der Konten.

1.8
Cash Center

Einrichtungen von Wertdienstleistern, in denen Bargeld geprüft, gezählt, sortiert, gelagert oder wieder ausgegeben wird.

1.9 IT-System für das Cash Management

 
ein System des Wertdienstleisters zur Berichterstattung, zur Bestellung von Bargeld und zum Cash Management des Wertdienstleisters.

1.10
System zur Anbindung an ein Autorisierungssystem aus Sicht des Terminalbetreibers

ein System, das der Anbindung des Terminalbetreibers (zum Beispiel des Netzbetreibers) an ein Autorisierungssystem dient oder Transaktionen zum zuständigen Autorisierungssystem weiterleitet.

1.11
System zur Aufbereitung durch den POS-Terminalbetreiber

ein System eines Netzbetreibers oder POS-Terminalbetreibers, welches Nachrichten oder Transaktionen von POS-Terminals verarbeitet, um Transaktionen in den Zahlungsverkehr einzubringen.

1.12
System zur Annahme der POS-Transaktionsdaten beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers

ein System, das Transaktionen von einem Acquirer annimmt.

1.13
System zur Annahme einer Überweisung oder Lastschrift

ein System, mit dem Überweisungsaufträge oder Aufträge zum Einzug von Lastschriften durch den Zahlungsdienstleister des Zahlers oder des Zahlungsempfängers als kontoführendes Institut angenommen und verarbeitet werden. Hiervon umfasst sind auch Überweisungsaufträge, die über einen Zahlungsauslösedienstleister im Sinne von Artikel 4 Nummer 18 der Richtlinie (EU) 2015/2366 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2015 eingereicht werden.

1.14
System einer Clearingstelle oder einer zentralen Gegenpartei zur Verrechnung von Wertpapier- und Derivatgeschäften

ein System der Clearingstelle oder einer zentralen Gegenpartei gemäß § 1 Absatz 31 des Kreditwesengesetzes.

1.15
System zur Anbindung für die Verrechnung und Verbuchung von Wertpapier- und Derivatgeschäften

ein System, das der Anbindung eines Teilnehmers oder einer Handelsplattform zu einer Clearingstelle oder zentralen Gegenpartei sowie von einer Clearingstelle oder zentralen Gegenpartei zu einer Verbuchungsstelle dient.

1.16
Wertpapier-Settlement-System

ein Wertpapierliefer- und -abrechnungssystem gemäß Artikel 2 Absatz 1 Nummer 10 der Verordnung (EU) Nr. 909/2014.

1.17
Depotführungssystem eines Finanzmarktinfrastrukturbetreibers

ein System eines Finanzmarktinfrastrukturbetreibers, das zur Prüfung des Depotbestands und für Transaktionen von Depots genutzt wird.

1.18
System eines Zentralverwahrers

ein System eines Zentralverwahrers gemäß Artikel 2 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 909/2014.

1.19
System zur Aufbereitung von Zahlungsanweisungen

ein System eines Finanzmarktbetreibers, welches Wertpapier- oder Derivattransaktionen mittelbar oder unmittelbar verarbeitet, um die Transaktionen in den Zahlungsverkehr einzubringen.

1.20
System für das Erzeugen und Weiterleiten von Aufträgen zum Handel von Wertpapieren und Derivaten an einen Handelsplatz

ein System, in dem Kundenaufträge zum Handel von Wertpapieren und Derivaten entgegengenommen, aufbereitet und an Handelsplätze weitergeleitet werden.

1.21
System eines Handelsplatzes

System eines Handelsplatzes im Sinne des Artikels 4 Nummer 24 der Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014.

1.22
Sonstiges Depotführungssystem

ein System, das zur Prüfung des Depotbestands und für Transaktionen von Depots genutzt wird und nicht zur unmittelbaren Infrastruktur eines Zentralverwahrers in der Rolle eines Finanzmarktinfrastrukturbetreibers gehört.

1.23 Vertragsverwaltungssystem

 
ein System zur Speicherung und Verarbeitung von Informationen zum Versicherungsvertragsverhältnis eines Lebensversicherers, einer privaten Krankenversicherung oder einer Kompositversicherung.

1.24
Leistungssystem

ein System zur Bearbeitung von Leistungen im Bereich Lebensversicherung und privater Krankenversicherung oder ein integriertes Anwendungssystem zur Erfassung, Prüfung und Berechnung von sozialversicherungsrechtlichen Entgeltersatzleistungen der gesetzliche Unfall- und Arbeitslosenversicherung, der gesetzlichen Rentenversicherung oder ein IT-System der Bundesagentur für Arbeit zur Erfassung, Speicherung, Berechnung und Bewilligung von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch.

1.25
Schadensystem (Komposit)

ein System zur Bearbeitung von Schäden im Bereich der Schaden- und Unfallversicherungen.

1.26
Auszahlungssystem

ein System zur Auszahlung der Entschädigung, Versicherungsleistung oder Leistungen der Sozialversicherung oder ein IT-System der Bundesagentur für Arbeit zur Auszahlung von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch an den Zahlungsempfänger.

1.27 Verwaltungs- und Zahlungssystem der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung

 
ein integriertes Anwendungssystem im Bereich der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung.

2.
Eine Anlage, die einer in Teil 3 Spalte B genannten Anlagenkategorie zuzuordnen ist, gilt ab dem 1. April des Kalenderjahres, das auf das Kalenderjahr folgt, in dem ihr Versorgungsgrad den in Teil 3 Spalte D genannten Schwellenwert erstmals erreicht oder überschreitet, als Kritische Infrastruktur. Nicht mehr als Kritische Infrastruktur gilt eine solche Anlage ab dem 1. April des Kalenderjahres, das auf das Kalenderjahr folgt, in dem ihr Versorgungsgrad den genannten Schwellenwert unterschreitet.

3.
Abweichend von Nummer 1 gilt eine Anlage, die den Anlagenkategorien des Teils 3 Spalte A Nummer 5.1.3, 5.1.7 oder 5.1.11 zuzuordnen ist, ab dem 1. April des Kalenderjahres, das auf die drei Kalenderjahre folgt, deren durchschnittlicher Versorgungsgrad den in Teil 3 Spalte D genannten Schwellenwert erstmals erreicht oder überschreitet, als Kritische Infrastruktur.

4.
Der Betreiber hat den Versorgungsgrad seiner Anlage für das zurückliegende Kalenderjahr jeweils bis zum 31. März des Folgejahres zu ermitteln.

5.
Bei der Ermittlung des Versorgungsgrades einer Anlage, die den Anlagenkategorien des Teils 3 Spalte A Nummer 5.1.1, 5.1.4 oder 5.1.8 zuzuordnen ist, sind nur ablaufende Verträge mit Auszahlung der Versicherungsleistung zu berücksichtigen. Ungeachtet der Auszahlungsweise ist jeder Leistungsfall nur einmalig, bei wiederkehrenden Auszahlungen nur bei der erstmaligen Leistungsbearbeitung zu berücksichtigen.

6.
Stehen mehrere Anlagen derselben Art in einem engen betrieblichen Zusammenhang (gemeinsame Anlage) und erreichen oder überschreiten die in Teil 3 Spalte D genannten Schwellenwerte zusammen, gilt die gemeinsame Anlage als Kritische Infrastruktur. Ein enger betrieblicher Zusammenhang ist gegeben, wenn die Anlagen

a)
mit gemeinsamen Betriebseinrichtungen verbunden sind,

b)
einem identischen technischen Zweck dienen und

c)
unter gemeinsamer Leitung stehen.

Teil 2 Berechnungsformeln zur Ermittlung der Schwellenwerte


7.
Der für die Anlagenkategorien des Teils 3 Nummer 1.1.1 bis 1.2.1 und 1.3.1 genannte Schwellenwert ist unter Annahme von 30 Transaktionen mit im Inland ausgegebenen Karten an Terminals (Geldautomaten) in- und ausländischer Zahlungsdienstleister pro versorgter Person pro Jahr und eines Regelschwellenwertes von 500.000 versorgten Personen wie folgt berechnet:

15.000.000
Transaktionen/Jahr = 30 Transaktionen/Jahr x 500.000

8.
Der für die Anlagenkategorie des Teils 3 Nummer 1.4 genannte Schwellenwert ist unter der Annahme von 187 im Cash-Center bearbeiteten Banknoten zur Versorgung einer Person pro Jahr und eines Regelschwellenwertes von 500.000 versorgten Personen wie folgt berechnet:

93.500.000
Banknoten/Jahr = 187 Banknoten/Jahr x 500.000

9.
Der für die Anlagenkategorien des Teils 3 Nummer 1.2.2 bis 1.2.4 und 2.2.3 bis 2.2.5 genannte Schwellenwert ist unter Annahme von 36 Transaktionen als Mittelwert mit im Inland ausgegebenen Karten an POS-Terminals und Geldautomaten in- und ausländischer Zahlungsdienstleister pro versorgter Person pro Jahr und eines Regelschwellenwertes von 500.000 versorgten Personen wie folgt berechnet:

18.000.000
Transaktionen/Jahr = 36 Transaktionen/Jahr x 500.000

10.
Der für die Anlagenkategorien des Teils 3 Nummer 2.1.1 bis 2.2.2 und 2.3.1 genannte Schwellenwert ist unter Annahme von 43 Transaktionen mit im Inland ausgegebenen Karten an Terminals (POS) in- und ausländischer Zahlungsdienstleister und eines Regelschwellenwertes von 500.000 versorgten Personen wie folgt berechnet:

21.500.000
Transaktionen/Jahr = 43 Transaktionen/Jahr x 500.000

11.
Der für die Anlagenkategorien des Teils 3 Nummer 3 genannte Schwellenwert ist unter Annahme von 200 Transaktionen bei Überweisungen und Lastschriften pro versorgter Person und pro Jahr und eines Regelschwellenwertes von 500.000 versorgten Personen wie folgt berechnet:

100.000.000
Transaktionen/Jahr = 200 Transaktionen/Jahr x 500.000

12.
Der für die Anlagenkategorien des Teils 3 Nummer 4.1.1, 4.1.2, 4.2.1, 4.2.2, 4.2.3, 4.3.1 und 4.5.1 genannte Schwellenwert ist unter Annahme von 1,7 Abwicklungstransaktionen im In- und Ausland pro versorgter Person pro Jahr und eines Regelschwellenwertes von 500.000 versorgten Personen wie folgt berechnet:

850.000
Transaktionen/Jahr = 1,7 Transaktionen/Jahr x 500.000.

13.
Der für die Anlagenkategorien des Teils 3 Nummer 4.4.1 und 4.6.1 genannte Schwellenwert ist unter Annahme von 13,5 Transaktionen pro versorgter Person pro Jahr und eines Regelschwellenwertes von 500.000 Personen wie folgt berechnet:

6.750.000
Transaktionen/Jahr = 13,5 Transaktionen/Jahr x 500.000

14.
Der für die Anlagenkategorien des Teils 3 Nummer 5.1.1, 5.1.2 und 5.1.4 genannte Schwellenwert für die private Krankenversicherung ist unter Annahme von vier Leistungsfällen pro versorgter Person pro Jahr und eines Regelschwellenwertes von 500.000 versorgten Personen wie folgt berechnet:

2.000.000
Leistungsfälle/Jahr = 4 Leistungsfälle/Jahr x 500.000

Teil 3 Anlagenkategorien und Schwellenwerte


Spalte A Spalte B Spalte C Spalte D
Nr.AnlagenkategorieBemessungskriteriumSchwellenwert
1Bargeldversorgung
1.1Autorisierung einer Abhebung
1.1.1AutorisierungssystemAnzahl der Transaktionen/Jahr 15.000.000
1.1.2System zur Anbindung an ein
Autorisierungssystem aus Sicht
des Geldautomatenbetreibers
Anzahl der Transaktionen/Jahr 15.000.000
1.2Einbringen in den Zahlungsverkehr
1.2.1System zur Aufbereitung durch
den Geldautomatenbetreiber
Anzahl der Transaktionen/Jahr 15.000.000
1.2.2System zur Anbindung an ein
Interbanken-Zahlungsverkehrs-
system (Clearing und Settlement)
Anzahl der Transaktionen/Jahr 18.000.000
1.2.3Clearing-SystemAnzahl der Transaktionen/Jahr 18.000.000
1.2.4Settlement-SystemAnzahl der Transaktionen des zugehörigen
Clearing-Systems/Jahr
18.000.000
1.3Belastung Kundenkonto
1.3.1KontoführungssystemAnzahl der in diesem System bei der
Erbringung einer kritischen Dienstleistung
verbuchten Transaktionen
15.000.000
1.4Bargeldlogistik
1.4.1Cash Center Anzahl bearbeiteter Banknoten/Jahr 93.500.000
1.4.2IT-System für das Cash Manage-
ment
Anzahl bearbeiteter Banknoten/Jahr 93.500.000
2Kartengestützter Zahlungsverkehr
2.1Autorisierung
2.1.1AutorisierungssystemAnzahl der in diesem System bei der
Erbringung einer kritischen Dienstleistung
autorisierten Transaktionen
21.500.000
2.1.2System zur Anbindung an ein
Autorisierungssystem aus Sicht
des Terminalbetreibers
Anzahl der in diesem System bei der
Erbringung einer kritischen Dienstleistung
autorisierten Transaktionen
21.500.000
2.2Einbringen in den Zahlungsverkehr
2.2.1System zur Aufbereitung durch
den POS-Terminalbetreiber
Anzahl der Transaktionen/Jahr 21.500.000
2.2.2System zur Annahme der POS-
Transaktionsdaten beim Zah-
lungsdienstleister des Zahlungs-
empfängers
Anzahl der Transaktionen/Jahr 21.500.000
2.2.3System zur Anbindung an ein
Interbanken-Zahlungsverkehrs-
system (Clearing und Settlement)
Anzahl der Transaktionen/Jahr 18.000.000
2.2.4Clearing-SystemAnzahl der Transaktionen/Jahr 18.000.000
2.2.5Settlement-SystemAnzahl der Transaktionen des zugehörigen
Clearing-Systems/Jahr
18.000.000
2.3 Belastung auf dem Konto des Zahlers und Gutschrift auf dem Konto des Zahlungsempfängers
2.3.1KontoführungssystemAnzahl der in diesem System bei der
Erbringung der jeweiligen kritischen Dienst-
leistung verbuchten Transaktionen
21.500.000
3Konventioneller Zahlungsverkehr
3.1Annahme einer Überweisung oder Lastschrift
3.1.1System zur Annahme einer Über-
weisung oder Lastschrift
Anzahl der Transaktionen/Jahr 100.000.000
3.2Einbringen in den Zahlungsverkehr
3.2.1System zur Anbindung an ein
Interbanken-Zahlungsverkehrs-
system (Clearing und Settlement)
Anzahl der Transaktionen/Jahr 100.000.000
3.2.2Clearing-SystemAnzahl der Transaktionen/Jahr 100.000.000
3.2.3Settlement-SystemAnzahl der Transaktionen des zugehörigen
Clearing-Systems/Jahr
100.000.000
3.3Belastung und Gutschrift auf Kundenkonten
3.3.1KontoführungssystemAnzahl der Transaktionen/Jahr 100.000.000
4Handel, Verrechnung und Abwicklung von Wertpapier- und Derivatgeschäften
4.1Verrechnung von Wertpapier- und Derivatgeschäften
4.1.1System einer Clearingstelle oder
zentralen Gegenpartei zur Ver-
rechnung von Wertpapier- und
Derivatgeschäften
Anzahl der Transaktionen/Jahr 850.000
4.1.2System zur Anbindung für die
Verrechnung und Verbuchung
von Wertpapier- und Derivat-
geschäften
Anzahl der Transaktionen/Jahr 850.000
4.2Verbuchung Wertpapiere
4.2.1Wertpapier-Settlement-SystemAnzahl der Transaktionen/Jahr 850.000
4.2.2Depotführungssystem eines
Finanzmarktinfrastruktur-
betreibers
Anzahl der Transaktionen/Jahr 850.000
4.2.3System eines Zentralverwahrers Anzahl der Transaktionen/Jahr 850.000
4.3Verbuchung Geld
4.3.1System zur Aufbereitung der
Zahlungsanweisung
Anzahl der Transaktionen/Jahr 850.000
4.4Einbringen von Aufträgen in den Handel
4.4.1System für das Erzeugen von
Aufträgen zum Handel von Wert-
papieren und Derivaten und Wei-
terleiten an einen Handelsplatz
Anzahl der Transaktionen/Jahr 6.750.000
4.5Ausführung des Handels
4.5.1System eines Handelsplatzes Anzahl der Transaktionen/Jahr 850.000
4.6Bestandsführung für den Kunden
4.6.1Sonstiges Depotführungssystem Anzahl der Transaktionen/Jahr 6.750.000
5 Versicherungsdienstleistungen und Leistungen der Sozialversicherung sowie der Grund-
sicherung für Arbeitsuchende
5.1Versicherungsdienstleistungen
5.1.1 Vertragsverwaltungssystem Leistungsfälle Lebensversicherung/Jahr
oder
500.000
Leistungsfälle private Krankenversicherung/
Jahr oder
2.000.000
Schadensfälle Kompositversicherung/Jahr 500.000
5.1.2 Leistungssystem Leistungsfälle Lebensversicherung/Jahr
oder
500.000
Leistungsfälle private Krankenversicherung/
Jahr oder
2.000.000
5.1.3Schadensystem (Komposit) Schadensfälle Kompositversicherung/Jahr 500.000
5.1.4 Auszahlungssystem Leistungsfälle Lebensversicherung/Jahr
oder
500.000
Leistungsfälle private Krankenversicherung/
Jahr oder
2.000.000
Schadensfälle Kompositversicherung/Jahr 500.000

5.2Leistungen der Sozialversicherung sowie der Grundsicherung für Arbeitsuchende
5.2.1Verwaltungs- und Zahlungssystem der
gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung
Anzahl der Versicherten 500.000
5.2.2 Leistungssystem Leistungsfälle Sozialversicherungsträger der
gesetzlichen Unfall- und Arbeitslosenver-
sicherung/Jahr oder
500.000
Anzahl der Versicherungskonten des Sozial-
versicherungsträgers der gesetzlichen Ren-
tenversicherung oder
500.000
Leistungsfälle zur Sicherung des Lebens-
unterhalts in der Grundsicherung für Arbeit-
suchende nach dem Zweiten Buch Sozial-
gesetzbuch
500.000
5.2.3 Auszahlungssystem Leistungsfälle Sozialversicherungsträger der
gesetzlichen Unfall- und Arbeitslosenver-
sicherung/Jahr oder
500.000
Anzahl der Versicherungskonten des Sozial-
versicherungsträgers der gesetzlichen Ren-
tenversicherung oder
500.000
Leistungsfälle zur Sicherung des Lebens-
unterhalts in der Grundsicherung für Arbeit-
suchende nach dem Zweiten Buch Sozial-
gesetzbuch
500.000






 

Frühere Fassungen von Anhang 6 BSI-KritisV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.01.2024Artikel 1 Vierte Verordnung zur Änderung der BSI-Kritisverordnung
vom 29.11.2023 BGBl. 2023 I Nr. 339
aktuell vorher 01.01.2022Artikel 1 Zweite Verordnung zur Änderung der BSI-Kritisverordnung
vom 06.09.2021 BGBl. I S. 4163
aktuell vorher 30.06.2017Artikel 1 Erste Verordnung zur Änderung der BSI-Kritisverordnung
vom 21.06.2017 BGBl. I S. 1903
aktuellvor 30.06.2017Urfassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von Anhang 6 BSI-KritisV

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anhang 6 BSI-KritisV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BSI-KritisV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 7 BSI-KritisV Sektor Finanz- und Versicherungswesen (vom 01.01.2022)
... sind Kritische Infrastrukturen solche Anlagen oder Teile davon, die 1. den in Anhang 6 Teil 3 Spalte B genannten Kategorien zuzuordnen sind und 2. den Schwellenwert nach Anhang 6 ... 6 Teil 3 Spalte B genannten Kategorien zuzuordnen sind und 2. den Schwellenwert nach Anhang 6 Teil 3 Spalte D erreichen oder überschreiten. (8) Abweichend von § 1 ... 2 hat im Sektor Finanz- und Versicherungswesen bestimmenden Einfluss auf eine Anlage, die den in Anhang 6 Teil 3 Spalte A Nummer 1 bis 4 genannten Anlagenkategorien zuzuordnen ist, wer die tatsächliche ...
Anhang 6 BSI-KritisV (zu § 1 Nummer 4 und 5, § 7 Absatz 7 Nummer 1 und 2) Anlagenkategorien und Schwellenwerte im Sektor Finanz- und Versicherungswesen (vom 01.01.2024)
... 1 Grundsätze und Fristen 1. Im Sinne von Anhang 6 ist oder sind 1.1 Autorisierungssystem ein System, mit dem ein angefragter ...
 
Zitat in folgenden Normen

Verordnung über die Raumordnung im Bund für einen länderübergreifenden Hochwasserschutz (BRPHV)
V. v. 19.08.2021 BGBl. I S. 3712
Anlage BRPHV (zu § 1) Länderübergreifender Raumordnungsplan für den Hochwasserschutz
... Bedeutung wie Bundesautobahnen und Schienenwege des Fernverkehrs. Die Anhänge 1 bis 7 der in Nummer 2 genannten BSI-Kritisverordnung enthalten die Anlagenkategorien und ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Erste Verordnung zur Änderung der BSI-Kritisverordnung
V. v. 21.06.2017 BGBl. I S. 1903
Artikel 1 1. BSI-KritisVÄndV Änderung der BSI-Kritisverordnung
... sind Kritische Infrastrukturen solche Anlagen oder Teile davon, die 1. den in Anhang 6 Teil 3 Spalte B genannten Kategorien zuzuordnen sind und die für die Bargeldversorgung, ... sind, die in den Absätzen 2 bis 6 genannt werden, und 2. den Schwellenwert nach Anhang 6 Teil 3 Spalte D erreichen oder überschreiten. (8) Abweichend von § 1 Nummer ... 2 hat im Sektor Finanz- und Versicherungswesen bestimmenden Einfluss auf eine Anlage, die den in Anhang 6 Teil 3 Spalte A Nummer 1 bis 4 genannten Anlagenkategorien zuzuordnen ist, wer die ... angeboten werden" gestrichen. 9. Nach Anhang 4 werden die folgenden Anhänge 5 bis 7 eingefügt: „Anhang 5 (zu § 1 Nummer 4 und 5, § 6 Absatz 6 ... Aufträge/Jahr 1.500.000 Anhang 6 (zu § 1 Nummer 4 und 5, § 7 Absatz 7 Nummer 1 und 2) Anlagenkategorien und ... Teil 1 Grundsätze und Fristen 1. Im Sinne von Anhang 6 ist oder sind a) Autorisierungssystem ein System, mit dem ein ...

Vierte Verordnung zur Änderung der BSI-Kritisverordnung
V. v. 29.11.2023 BGBl. 2023 I Nr. 339
Artikel 1 4. BSI-KritisVÄndV Änderung der BSI-Kritisverordnung
... in GWh/h/Jahr 5.190". 4. Anhang 6 wird wie folgt geändert: a) Teil 3 Nummer 5.2.1 wird wie folgt gefasst:  ...

Zweite Verordnung zur Änderung der BSI-Kritisverordnung
V. v. 06.09.2021 BGBl. I S. 4163
Artikel 1 2. BSI-KritisVÄndV Änderung der BSI-Kritisverordnung
... im Verbund/Jahr 1.500.000". 15. Anhang 6 wird wie folgt geändert: a) Teil 1 wird wie folgt geändert: aa) ... aa) Nummer 1 wird wie folgt gefasst: „1. Im Sinne von Anhang 6 ist oder sind 1.1 Autorisierungssystem ein System, mit dem ein ...