Artikel 4 - Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie über Tabakerzeugnisse und verwandte Erzeugnisse (TabakerzVEV k.a.Abk.)

Artikel 4 Änderung der Lebensmittelkontrolleur-Verordnung


Artikel 4 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 20. Mai 2016 LKonV § 1, § 2, § 3

Die Lebensmittelkontrolleur-Verordnung vom 17. August 2001 (BGBl. I S. 2236), die zuletzt durch Artikel 10 der Verordnung vom 8. August 2007 (BGBl. I S. 1816) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
§ 1 wird wie folgt geändert:

a)
Absatz 1 wird wie folgt geändert:

aa)
Die Wörter „Tabakerzeugnissen im Sinne des Vorläufigen Tabakgesetzes" werden durch die Wörter „Erzeugnissen im Sinne des § 2 Nummer 1 des Tabakerzeugnisgesetzes" ersetzt.

bb)
In Nummer 1 werden die Wörter „§ 41 Abs. 1 Satz 2 des Vorläufigen Tabakgesetzes" durch die Wörter „§ 29 Absatz 1 Satz 2 des Tabakerzeugnisgesetzes" ersetzt.

b)
Absatz 2 wird wie folgt geändert:

aa)
In Nummer 1 und 3 werden jeweils die Wörter „Tabakerzeugnissen im Sinne des Vorläufigen Tabakgesetzes" durch die Wörter „Erzeugnissen im Sinne von § 2 Nummer 1 des Tabakerzeugnisgesetzes" ersetzt.

bb)
In Nummer 4 und 8 Buchstabe a werden jeweils die Wörter „Tabakerzeugnisse im Sinne des Vorläufigen Tabakgesetzes" durch die Wörter „Erzeugnisse im Sinne von § 2 Nummer 1 des Tabakerzeugnisgesetzes" ersetzt.

2.
In § 2 Absatz 1 und 2 Nummer 3 werden jeweils die Wörter „Tabakerzeugnissen im Sinne des Vorläufigen Tabakgesetzes" durch die Wörter „Erzeugnissen im Sinne von § 2 Nummer 1 des Tabakerzeugnisgesetzes" ersetzt.

3.
§ 3 wird wie folgt geändert:

a)
In Absatz 1 Nummer 2 werden die Wörter „Tabakerzeugnissen im Sinne des Vorläufigen Tabakgesetzes" durch die Wörter „Erzeugnissen im Sinne von § 2 Nummer 1 des Tabakerzeugnisgesetzes" ersetzt.

b)
In Absatz 2 Nummer 3 und 7 wird jeweils das Wort „Tabakerzeugnissen" durch die Wörter „Erzeugnissen im Sinne von § 2 Nummer 1 des Tabakerzeugnisgesetzes" ersetzt.

c)
In Absatz 3 werden die Wörter „Tabakerzeugnissen im Sinne des Vorläufigen Tabakgesetzes" durch die Wörter „Erzeugnissen im Sinne von § 2 Nummer 1 des Tabakerzeugnisgesetzes" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 4 Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie über Tabakerzeugnisse und verwandte Erzeugnisse

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 4 TabakerzVEV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in TabakerzVEV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 2 TabakerzVEV Änderung der BVL-Übertragungsverordnung
... folgt gefasst: „h) der Informationspflichten der Mitgliedstaaten nach Artikel 4 Absatz 2 Satz 3 und Artikel 5 Absatz 7 Satz 2 der Richtlinie 2014/40/EU des Europäischen ...


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