Artikel 2 - Zehnte Verordnung zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften (10. ERÄndV k.a.Abk.)

Artikel 2 Änderung der Bundeseisenbahngebührenverordnung


Artikel 2 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Juni 2016 BEGebV Anlage 1

Anlage 1 Teil 1 Abschnitt 1 der Bundeseisenbahngebührenverordnung vom 27. März 2008 (BGBl. I S. 546), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 11. Juli 2014 (BGBl. I S. 1047, 1599) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
Nummer 1.17 wird durch die folgenden Nummern 1.17 bis 1.20 ersetzt:

Nr.GegenstandRechtsgrundlageGebühr
„1.17Anerkennung und Über-
wachung einer benann-
ten Stelle
§ 5 Abs. 1d Satz 1
Nr. 1 Buchstabe a
AEG
nach Zeitaufwand
1.18Anerkennung und Über-
wachung einer bestimm-
ten Stelle
§ 5 Abs. 1d Satz 1
Nr. 1 Buchstabe b
AEG
nach Zeitaufwand
1.19Anerkennung und Über-
wachung einer Bewer-
tungsstelle
§ 5 Abs. 1d Satz 1
Nr. 2 AEG
nach Zeitaufwand
1.20Anerkennung und Über-
wachung eines Prüf-
sachverständigen
§ 4b Abs. 1 Satz 2
und 3 AEG
nach Zeitaufwand".


2.
Die bisherigen Nummern 1.18 und 1.19 werden die Nummern 1.21 und 1.22.

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers



 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitierungen von Artikel 2 Zehnte Verordnung zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 10. ERÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 10. ERÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Dreizehnte Verordnung zum Erlass und zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften
V. v. 26.07.2018 BGBl. I S. 1270
Artikel 2 13. ERErluÄndV Änderung der Bundeseisenbahngebührenverordnung
... Bundeseisenbahngebührenverordnung vom 27. März 2008 (BGBl. I S. 546), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 12. Mai 2016 (BGBl. I S. 1225 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. Teil I Abschnitt 7 wird wie ...


Vorschriftensuche

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed