(9500-3-12)
Die
Binnenschifffahrt-Übertragungsverordnung vom
18. Dezember 2002 (BGBl. I S. 4580) wird wie folgt geändert:
- 1.
- In § 1 werden die Wörter „Wasser- und Schifffahrtsdirektion Mitte" durch die Wörter „Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt" ersetzt.
- 2.
- In § 2 werden die Wörter „Wasser- und Schifffahrtsdirektion Südwest" durch die Wörter „Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt" ersetzt.