Artikel 54 - WSV-Zuständigkeitsanpassungsverordnung (WSVZuAnpV k.a.Abk.)

V. v. 02.06.2016 BGBl. I S. 1257, 1728 (Nr. 25); Geltung ab 04.06.2016
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Artikel 54 Änderung der Zuständigkeitsbezeichnungs-Verordnung See


Artikel 54 ändert mWv. 4. Juni 2016 ZustBV-See § 2

(9510-1-12)

In § 2 Absatz 1 der Zuständigkeitsbezeichnungs-Verordnung See vom 4. März 1994 (BGBl. I S. 442), die zuletzt durch Artikel 9 des Gesetzes vom 25. November 2015 (BGBl. I S. 2095) geändert worden ist, werden die Wörter „Wasser- und Schiffahrtsverwaltung des Bundes" durch die Wörter „Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes" ersetzt.



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