(9515-20)
Die
Seelotsenaus- und -fortbildungsverordnung vom
25. Februar 2014 (BGBl. I S. 234) wird wie folgt geändert:
- 1.
- In § 8 Nummer 10 werden die Wörter „Wasser- und Schifffahrtsverwaltung" durch die Wörter „Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes" ersetzt.
- 2.
- Anlage 4 wird wie folgt geändert:
- a)
- In dem Abschnitt „Spezifizierung zum Kurs/Modul VTS-Lehrgang" werden jeweils in der Spalte „Rechtliche Grundlagen, National" in den Zeilen 3 und 4 die Wörter „Außenstellen Nord und Nordwest" gestrichen.
- b)
- In dem Abschnitt „Spezifizierung zum Kurs/Modul Unfallmanagement" werden in der Spalte „Inhalte" in Zeile 2 die Wörter „Außenstelle Nord/Nordwest/" gestrichen.
Verordnung über die Aus- und Fortbildung der Seelotsinnen und Seelotsen und zur Umsetzung der neuen Seelotsenausbildung
V. v. 21.02.2023 BGBl. 2023 I Nr. 49