Lfd. Nr. | Tatbestand | StVO | Regelsatz in Euro (€), Fahrverbot in Monaten |
„100.1 | Vorgeschriebenes Rollstuhl-Rückhaltesystem oder Rollstuhlnutzer-Rückhaltesystem während der Fahrt nicht angelegt | § 21a Absatz 1 Satz 1 § 49 Absatz 1 Nummer 20a | 30 €". |
Lfd. Nr. | Tatbestand | StVZO | Regelsatz in Euro (€), Fahrverbot in Monaten |
„Rollstuhlplätze und Rückhaltesysteme | | ||
203a | Als Halter die Inbetriebnahme eines Personenkraftwagens, in dem ein Rollstuhlnutzer befördert wurde, angeordnet oder zugelassen, obwohl er nicht mit dem vorgeschrie- benen Rollstuhlstellplatz ausgerüstet war | § 35a Absatz 4a Satz 1 § 31 Absatz 2 § 69a Absatz 5 Nummer 3 | 35 € |
203b | Personenkraftwagen, in dem ein Rollstuhlnutzer befördert wurde, in Betrieb genommen, obwohl er nicht mit dem vorgeschriebenen Rollstuhlstellplatz ausgerüstet war | § 35a Absatz 4a Satz 1 § 69a Absatz 3 Nummer 7 | 35 € |
203c | Als Halter die Inbetriebnahme eines Personenkraftwagens, in dem ein Rollstuhlnutzer befördert wurde, angeordnet oder zugelassen, obwohl der Rollstuhlstellplatz nicht mit dem vorgeschriebenen Rollstuhl-Rückhaltesystem oder Rollstuhlnutzer-Rückhaltesystem ausgerüstet war | § 35a Absatz 4a Satz 2, 3 § 31 Absatz 2, § 69a Absatz 5 Nummer 3 | 30 € |
203d | Einen Personenkraftwagen, in dem ein Rollstuhlnutzer befördert wurde, in Betrieb genommen, obwohl der Roll- stuhlstellplatz nicht mit dem vorgeschriebenen Rollstuhl- Rückhaltesystem oder Rollstuhlnutzer-Rückhaltesystem ausgerüstet war | § 35a Absatz 4a Satz 2, 3 § 69a Absatz 3 Nummer 7 | 30 € |
203e | Als Fahrer nicht sichergestellt, dass das Rollstuhl-Rück- haltesystem oder Rollstuhlnutzer-Rückhaltesystem in der vom Hersteller des jeweiligen Systems vorgesehenen Weise während der Fahrt betrieben wurde | § 35a Absatz 4a Satz 4 § 69a Absatz 3 Nummer 7 | 30 € |
203f | Als Halter nicht sichergestellt, dass das Rollstuhl-Rück- haltesystem oder Rollstuhlnutzer-Rückhaltesystem in der vom Hersteller des jeweiligen Systems vorgesehenen Weise während der Fahrt betrieben wurde | § 35a Absatz 4a Satz 4 § 31 Absatz 2 § 69a Absatz 5 Nummer 3 | 30 €". |