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Artikel 7 - Zweites Gesetz zur Änderung der Haftungsbeschränkung in der Binnenschifffahrt (2. BinSchHaftRÄndG k.a.Abk.)

Artikel 7 Inkrafttreten


Artikel 7 hat 1 frühere Fassung und wird in 1 Vorschrift zitiert

(1) Dieses Gesetz tritt am Tag des Wirksamwerdens der Kündigung des Straßburger Übereinkommens vom 4. November 1988 über die Beschränkung der Haftung in der Binnenschifffahrt (BGBl. 1998 II S. 1643, 1644) durch die Bundesrepublik Deutschland in Kraft.

(2) Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz gibt den Tag des Inkrafttretens dieses Gesetzes im Bundesgesetzblatt bekannt. *)


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*)
Anm. d. Red.: Gemäß B. v. 20. Februar 2019 (BGBl. I S. 196) tritt das Gesetz am 1. Juli 2019 in Kraft.



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Frühere Fassungen von Artikel 7 Zweites Gesetz zur Änderung der Haftungsbeschränkung in der Binnenschifffahrt

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 09.03.2019Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Zweiten Gesetzes zur Änderung der Haftungsbeschränkung in der Binnenschifffahrt
vom 20.02.2019 BGBl. I S. 196

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von Artikel 7 Zweites Gesetz zur Änderung der Haftungsbeschränkung in der Binnenschifffahrt

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 7 2. BinSchHaftRÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 2. BinSchHaftRÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Zweiten Gesetzes zur Änderung der Haftungsbeschränkung in der Binnenschifffahrt
B. v. 20.02.2019 BGBl. I S. 196
Bekanntmachung 2. BinSchHaftRÄndGB
...  Artikel 7 Absatz 2 des Zweiten Gesetzes zur Änderung der Haftungsbeschränkung in der Binnenschifffahrt vom 5. Juli 2016 (BGBl. I S. 1578) wird hiermit bekannt gemacht, dass das Gesetz nach seinem ... vom 5. Juli 2016 (BGBl. I S. 1578) wird hiermit bekannt gemacht, dass das Gesetz nach seinem Artikel 7 Absatz 1 mit dem Wirksamwerden der Kündigung des Straßburger Übereinkommens vom 4. November ...