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Änderungen an Zweites Gesetz zur Änderung der Haftungsbeschränkung in der Binnenschifffahrt

chronologisch absteigend nach Spalte 1 = Datum Inkrafttreten, ggf. in Klammern Verkündung, falls rückwirkend; Spalte 2 = Auflistung der geänderten Paragrafen ggf. mit Link zur Synopse bzw. Gegenüberstellung von alter (a.F.) und neuer Fassung (n.F.); Spalte 3 = Link zum Wortlaut des Änderungsartikels, dort sind ggf. die Begründung des Gesetzgebers und weitere Änderungen dokumentiert

m.W.v.
(verkündet)
wurden ...
(Synopse/Diff)
durch folgende Änderungsgesetze und/oder -verordnungen geändert

vergangene und konsolidierte Änderungen (Änderung verpasst? )

 09.03.2019Artikel 7Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Zweiten Gesetzes zur Änderung der Haftungsbeschränkung in der Binnenschifffahrt
vom 20. Februar 2019 (BGBl. I S. 196)


Änderungen durch Zweites Gesetz zur Änderung der Haftungsbeschränkung in der Binnenschifffahrt

chronologisch absteigend nach Spalte 1 = Datum Inkrafttreten, ggf. in Klammern Verkündung, falls rückwirkend; Spalte 2 = Link zum Änderungstext; Spalte 3 = Auflistung der geänderten Paragrafen ggf. mit Link zur Synopse bzw. Gegenüberstellung von alter (a.F.) und neuer Fassung (n.F.); Spalte 4 = führt zur Gesamtansicht des geänderten Gesetzes

m.W.v.
(verkündet)
ändertdie Vorschriften ...
(Synopse/Diff)
der folgenden Gesetze und/oder Verordnungen

vergangene und konsolidierte Änderungen (Änderung verpasst? )

 01.07.2019Artikel 1Synopse gesamt oder einzeln für
§ 4, § 5, § 5c, § 5d, § 5e, § 5f, § 5h, § 5i, § 5k, § 5l, § 5m, § 5n (neu), § 131
Binnenschiffahrtsgesetz (BinSchG)
Artikel 2Synopse gesamt oder einzeln für
§ 305a, § 786a
Zivilprozessordnung (ZPO)
Artikel 3Synopse gesamt oder einzeln für
§ 35, § 41, § 46, § 52
Schiffahrtsrechtliche Verteilungsordnung (SVertO)
Artikel 4§ 9Umweltschadensgesetz (USchadG)
Artikel 5§ 536Handelsgesetzbuch (HGB)
Artikel 6Synopse gesamt oder einzeln für
§ 28, § 30
Bundeswasserstraßengesetz (WaStrG)

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.