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Artikel 12 - Zweites Gesetz über die weitere Bereinigung von Bundesrecht (2. BRBG k.a.Abk.)

Artikel 12 Änderung des Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 2. Dezember 1972 über sichere Container


Artikel 12 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 15. Juli 2016 CSCG Artikel 3, Artikel 8

(188-15)

Das Gesetz zu dem Übereinkommen vom 2. Dezember 1972 über sichere Container vom 10. Februar 1976 (BGBl. 1976 II S. 253), das zuletzt durch Artikel 18 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
Artikel 3 Absatz 6 wird wie folgt gefasst:

„(6) Für die Zulassung und die Kontrolle der Überprüfungen nach Regel 2 der Anlage I des Übereinkommens von Containern, die für die Bundeswehr hergestellt werden oder ihr Eigentum sind, ist die Bundeswehr zuständig."

2.
In Artikel 8 Absatz 2 Satz 3 werden die Wörter „achthundert Deutsche Mark" durch die Angabe „400 Euro" und die Wörter „fünfhundert Deutsche Mark" durch die Angabe „250 Euro" ersetzt.



 

Zitierungen von Artikel 12 Zweites Gesetz über die weitere Bereinigung von Bundesrecht

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 12 2. BRBG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 2. BRBG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Anpassung von Gesetzen und Verordnungen an die neue Behördenbezeichnung des Bundesamtes für Güterverkehr
G. v. 02.03.2023 BGBl. 2023 I Nr. 56
Artikel 2 BALMG Änderung des Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 2. Dezember 1972 über sichere Container
... 1972 über sichere Container vom 10. Februar 1976 (BGBl. 1976 II S. 253), das zuletzt durch Artikel 12 des Gesetzes vom 8. Juli 2016 (BGBl. I S. 1594 ) geändert worden ist, wird jeweils das Wort „Güterverkehr" durch die ...