Artikel 63 - Zweites Gesetz über die weitere Bereinigung von Bundesrecht (2. BRBG k.a.Abk.)

Artikel 63 Aufhebung der Verordnung über die Erfüllung der Vorratspflicht mit in Frankreich befindlichen Beständen an Erdöl und Erdölerzeugnissen


Artikel 63 ändert mWv. 15. Juli 2016 EÖlBFRAV

(705-2-2-1)

Die Verordnung über die Erfüllung der Vorratspflicht mit in Frankreich befindlichen Beständen an Erdöl und Erdölerzeugnissen vom 21. Oktober 1966 (BGBl. I S. 630), die durch Artikel 38 des Gesetzes vom 21. Dezember 2000 (BGBl. I S. 1956) geändert worden ist, wird aufgehoben.



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