Artikel 112 - Zweites Gesetz über die weitere Bereinigung von Bundesrecht (2. BRBG k.a.Abk.)

Artikel 112 Änderung des Gesetzes zu dem Abkommen vom 15. Januar 1988 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Ungarischen Volksrepublik über die Binnenschifffahrt



(9500-11)

Die Artikel 2 bis 6 des Gesetzes zu dem Abkommen vom 15. Januar 1988 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Ungarischen Volksrepublik über die Binnenschifffahrt vom 14. Dezember 1989 (BGBl. 1989 II S. 1026), das zuletzt durch Artikel 526 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist, werden aufgehoben.



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