1Bieter dürfen Zuschläge ganz oder teilweise durch eine unbedingte und der Schriftform nach §
126 des
Bürgerlichen Gesetzbuchs genügende Rückgabeerklärung gegenüber der ausschreibenden Stelle zurückgeben.
2Die ausschreibende Stelle muss die mit dem Zuschlag nach §
13 Absatz 4 registrierte Gebotsmenge in dem zurückgegebenen Umfang entwerten.
§ 34 GEEV Pönalen ... Gebote leisten, wenn mehr als 5 Prozent der Gebotsmenge des bezuschlagten Gebots nach § 18 Satz 2, § 19 Satz 2 oder § 20 Satz 2 entwertet worden sind. Die Pönale ... der Pönale berechnet sich aus der Gebotsmenge eines bezuschlagten Gebots, die nach § 18 Satz 2, § 19 Satz 2 oder § 20 Satz 2 entwertet worden ist, multipliziert mit 70 Euro pro ...