Artikel 7 - Gesetz zur Änderung des Bundesstatistikgesetzes und anderer Statistikgesetze (BStatGuaÄndG k.a.Abk.)

Artikel 7 Änderung des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch


Artikel 7 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 27. Juli 2016 SGB X § 71

§ 71 Absatz 1 Satz 1 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch - Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz - in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. Januar 2001 (BGBl. I S. 130), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 19. Juli 2016 (BGBl. I S. 1757) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In Nummer 10 wird das Wort „oder" durch ein Komma ersetzt.

2.
In Nummer 11 wird der Punkt am Ende durch das Wort „oder" ersetzt.

3.
Folgende Nummer 12 wird angefügt:

„12.
zur Erfüllung der Aufgaben des Statistischen Bundesamtes nach § 5a Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 3 des Bundesstatistikgesetzes."

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Zitierungen von Artikel 7 Gesetz zur Änderung des Bundesstatistikgesetzes und anderer Statistikgesetze

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 7 BStatGuaÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BStatGuaÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Einführung von Ausschreibungen für Strom aus erneuerbaren Energien und zu weiteren Änderungen des Rechts der erneuerbaren Energien
G. v. 13.10.2016 BGBl. I S. 2258
Artikel 23 EEAusG Änderung des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. Januar 2001 (BGBl. I S. 130), das zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 21. Juli 2016 (BGBl. I S. 1768) geändert worden ist, wird wie folgt ...


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