In den Vorbereitungsdienst kann eingestellt werden, wer über die allgemeinen beamtenrechtlichen Einstellungsvoraussetzungen verfügt und zudem
- 1.
- ein Studium der Geschichts-, der Rechts-, der Sozial- oder der Verwaltungswissenschaften oder ein anderes Hochschulstudium, das geeignet ist, die Befähigung für den höheren Archivdienst zu vermitteln, mit einem Mastergrad oder einem gleichwertigen Abschluss abgeschlossen hat,
- 2.
- über folgende Fremdsprachenkenntnisse verfügt:
- a)
- für die Einstellung beim Bundesarchiv
- aa)
- über Kenntnisse der englischen Sprache mindestens auf dem Niveau B 2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen,
- bb)
- über Kenntnisse der französischen Sprache oder über Kenntnisse einer anderen modernen Fremdsprache mindestens auf dem Niveau A 2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen sowie
- cc)
- über Grundkenntnisse der lateinischen Sprache,
- b)
- für die Einstellung bei der Stiftung Preußischer Kulturbesitz
- aa)
- über Kenntnisse der englischen Sprache mindestens auf dem Niveau B 1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen,
- bb)
- über Kenntnisse der französischen Sprache mindestens auf dem Niveau A 2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen sowie
- cc)
- über sichere Grundkenntnisse der lateinischen Sprache,
- 3.
- eine breite Allgemeinbildung hat, die sich auf die wesentlichen politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Themen erstreckt, und wer über gute Kenntnisse der neueren und neuesten Geschichte verfügt.