Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 29.06.2017 aufgehoben
>>> zur aktuellen Fassung/Nachfolgeregelung

§ 25 - Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den höheren Archivdienst des Bundes (HArchDVDV)

V. v. 13.07.2016 BGBl. I S. 1775 (Nr. 36); aufgehoben durch Artikel 3 V. v. 19.06.2017 BGBl. I S. 1896
Geltung ab 01.05.2016; FNA: 2030-8-5-8 Beamte
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§ 25 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


§ 25 ändert mWv. 1. Mai 2016 LAP-hDArchivV

Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Mai 2016 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den höheren Archivdienst des Bundes vom 13. Juni 2002 (BGBl. I S. 1843), die zuletzt durch Artikel 3 Absatz 32 der Verordnung vom 12. Februar 2009 (BGBl. I S. 320) geändert worden ist, außer Kraft.



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