Artikel 10 - Gesetz zur Neuregelung des Kulturgutschutzrechts (KGSNeuRG k.a.Abk.)

Artikel 10 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


Artikel 10 ändert mWv. 6. August 2016 KultgSchG KultGüRückG KultgVV KGKonvAG

Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft. Gleichzeitig treten außer Kraft

1.
das Gesetz zum Schutz deutschen Kulturgutes gegen Abwanderung in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Juli 1999 (BGBl. I S. 1754), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 18. Mai 2007 (BGBl. I S. 757, 2547) geändert worden ist,

2.
das Kulturgüterrückgabegesetz vom 18. Mai 2007 (BGBl. I S. 757, 2547; 2008 II S. 235), das durch Artikel 2 Absatz 8 des Gesetzes vom 6. Juni 2013 (BGBl. I S. 1482) geändert worden ist,

3.
die Kulturgüterverzeichnis-Verordnung vom 15. Oktober 2008 (BGBl. I S. 2002) sowie

4.
das Gesetz zur Ausführung der Konvention vom 14. Mai 1954 zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten vom 18. Mai 2007 (BGBl. I S. 757, 762, 2547).


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 5. August 2016.



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