Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Änderung § 64 ERegG vom 18.06.2021

Ähnliche Seiten: alle Änderungen durch Artikel 1 ERegGuaÄndG am 18. Juni 2021 und Änderungshistorie des ERegG

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

§ 64 ERegG a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 18.06.2021 geltenden Fassung
§ 64 ERegG n.F. (neue Fassung)
in der am 18.06.2021 geltenden Fassung
durch Artikel 1 G. v. 09.06.2021 BGBl. I S. 1737

(Text alte Fassung) nächste Änderung

§ 64 Bericht der Regulierungsbehörde zum Markt für Wartungseinrichtungen


(Text neue Fassung)

§ 64 (aufgehoben)


vorherige Änderung

Die Regulierungsbehörde erstellt nach Maßgabe des § 65 zum 31. Dezember 2018 einen Bericht für die Bundesregierung zur Frage, ob auf den Märkten für Wartungseinrichtungen Verhältnisse bestehen, die einem unverfälschten Wettbewerb entsprechen.