Änderung § 87c ALG vom 01.07.2014

Ähnliche Seiten: alle Änderungen durch Artikel 2 RV-LVG am 1. Juli 2014 und Änderungshistorie des ALG

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

§ 87c ALG a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.07.2014 geltenden Fassung
§ 87c ALG n.F. (neue Fassung)
in der am 01.07.2014 geltenden Fassung
durch Artikel 2 G. v. 23.06.2014 BGBl. I S. 787

(Text alte Fassung) nächste Änderung

§ 87c (neu)


(Text neue Fassung)

§ 87c Vorzeitige Altersrente für langjährig Versicherte


vorherige Änderung

 


Versicherte, die vor 1964 geboren sind und insgesamt 45 Jahre Zeiten nach § 23 Absatz 8 Satz 2 zweiter Halbsatz zurückgelegt haben, können die vorzeitige Altersrente abweichend von § 12 Absatz 2 frühestens mit Vollendung des nachstehenden Lebensalters in Jahren und Monaten in Anspruch nehmen:


Geburtsjahrgänge | Jahre | Monate

vor 1953 | 63 | 0

1953 | 63 | 2

1954 | 63 | 4

1955 | 63 | 6

1956 | 63 | 8

1957 | 63 | 10

1958 | 64 | 0

1959 | 64 | 2

1960 | 64 | 4

1961 | 64 | 6

1962 | 64 | 8

1963 | 64 | 10.




Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Updates | Web-Widget | RSS-Feed