Artikel 1 - Elfte Verordnung zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften (11. ERÄndV k.a.Abk.)

Artikel 1 Änderung der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung


Artikel 1 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 15. Oktober 2016 EBO § 47, § 48

Die Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung vom 8. Mai 1967 (BGBl. 1967 II S. 1563), die zuletzt durch Artikel 5 Absatz 2 des Gesetzes vom 19. Juli 2016 (BGBl. I S. 1757) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
§ 47 wird wie folgt geändert:

a)
Absatz 1 wird wie folgt geändert:

aa)
In dem Satzteil vor Nummer 1 werden die Wörter „die Beamten, Angestellten, Arbeiter und Bahnagenten sowie ihre Vertreter" durch das Wort „Personen" ersetzt.

bb)
In Nummer 3 werden die Wörter „Leiter von Bahnhöfen" gestrichen.

cc)
Nummer 9 wird durch folgende Nummern 9 und 10 ersetzt:

„9.
Triebfahrzeugführer, einschließlich Bediener von Kleinlokomotiven und Führer von Nebenfahrzeugen,

10.
Heizer und Triebfahrzeugbegleiter."

b)
Folgender Absatz 6 wird angefügt:

„(6) Eisenbahnen haben Regelungen über die Arbeitszeit und Ruhezeit von Betriebsbeamten aufzustellen, soweit nicht gesetzliche oder tarifvertragliche Vorschriften zur Arbeitszeitgestaltung gelten. Die Regelungen müssen mindestens den gesetzlichen Vorschriften zur Arbeitszeitgestaltung entsprechen."

2.
In § 48 Absatz 1 wird die Angabe „21" durch die Angabe „20" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 1 Elfte Verordnung zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 11. ERÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 11. ERÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zum Abbau verzichtbarer Anordnungen der Schriftform im Verwaltungsrecht des Bundes
G. v. 29.03.2017 BGBl. I S. 626
Artikel 174 SchriftVG Änderung der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung
... der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung vom 8. Mai 1967 (BGBl. 1967 II S. 1563), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 10. Oktober 2016 (BGBl. I S. 2242 ) geändert worden ist, werden nach dem Wort „schriftliche" die Wörter ...


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