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§ 32 - Windenergie-auf-See-Gesetz (WindSeeG)

Artikel 2 G. v. 13.10.2016 BGBl. I S. 2258, 2310 (Nr. 49); zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 107
Geltung ab 01.01.2017; FNA: 754-29 Energieversorgung
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§ 32 Sicherheit



1Die Höhe der Sicherheit nach § 31 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes bestimmt sich aus der Gebotsmenge nach § 30 Absatz 1 Nummer 4 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes multipliziert mit 100 Euro pro Kilowatt installierter Leistung. 2Für die nach § 31 Absatz 2 angegebenen Gebotsmengen ist keine zusätzliche Sicherheit zu leisten.



 

Zitierungen von § 32 WindSeeG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 32 WindSeeG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in WindSeeG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 82 WindSeeG Sanktionen bei Nichteinhaltung der Realisierungsfristen (vom 01.01.2023)
... gegen die Frist nach § 81 Absatz 2 Nummer 1 100 Prozent der nach § 18 Absatz 1, § 32 oder § 52 Absatz 1 zu leistenden Sicherheit, 2. bei Verstößen gegen die ... gegen die Frist nach § 81 Absatz 2 Nummer 2 100 Prozent der nach § 18 Absatz 1, § 32 oder § 52 Absatz 1 zu leistenden Sicherheit, 3. bei Verstößen gegen die ... gegen die Frist nach § 81 Absatz 2 Nummer 3 70 Prozent der nach § 18 Absatz 1, § 32 oder § 52 Absatz 1 zu leistenden Sicherheit, 4. bei Verstößen gegen die ... nach § 81 Absatz 2 Nummer 4 einem Zwölftel der verbleibenden nach § 18 Absatz 1, § 32 oder § 52 Absatz 1 zu leistenden Sicherheit für jeden Kalendermonat, in dem nicht die ... 81 Absatz 2 Nummer 5 dem Wert, der sich aus dem Betrag der verbleibenden nach § 18 Absatz 1, § 32 oder § 52 Absatz 1 zu leistenden Sicherheit multipliziert mit dem Quotienten aus der ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Zweites Gesetz zur Änderung des Windenergie-auf-See-Gesetzes und anderer Vorschriften
G. v. 20.07.2022 BGBl. I S. 1325
Artikel 1 2. WindSeeGuaÄndG Änderung des Windenergie-auf-See-Gesetzes
... für bestehende Projekte § 31 Anforderungen an Gebote § 32 Sicherheit § 33 Höchstwert § 34 Zuschlagsverfahren  ... „100 Prozent" eingefügt und werden die Wörter „§ 21 oder nach § 32 " durch die Wörter „§ 18 Absatz 1, § 32 oder § 52 Absatz 1" ... „§ 21 oder nach § 32" durch die Wörter „§ 18 Absatz 1, § 32 oder § 52 Absatz 1" ersetzt. bb) In den Nummern 2 bis 5 wird jeweils die ... „§ 81" ersetzt und werden jeweils die Wörter „§ 21 oder nach § 32 " durch die Wörter „§ 18 Absatz 1, § 32 oder § 52 Absatz 1" ... „§ 21 oder nach § 32" durch die Wörter „§ 18 Absatz 1, § 32 oder § 52 Absatz 1" ersetzt. b) In den Absätzen 1, 2b und 3 Satz 1 ...