Die
Herkunftsnachweis-Gebührenverordnung vom
17. Dezember 2012 (BGBl. I S. 2703) wird wie folgt geändert:
- 1.
- Die Überschrift wird wie folgt gefasst:
„Gebührenverordnung zur Herkunfts- und Regionalnachweisverordnung
(Herkunfts- und Regionalnachweis-Gebührenverordnung - HkRNGebV)".
- 2.
- § 1 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Absatz 1 werden nach dem Wort „Herkunftsnachweisen" die Wörter „und der Ausstellung, Übertragung und Entwertung von Regionalnachweisen" und nach dem Wort „Herkunftsnachweisregisters" die Wörter „und des Regionalnachweisregisters" eingefügt.
- b)
- Absatz 2 wird wie folgt geändert:
- aa)
- In Satz 1 wird das Wort „Herkunftsnachweis-Durchführungsverordnung" jeweils durch das Wort „Herkunfts- und Regionalnachweis-Durchführungsverordnung" ersetzt und werden nach dem Wort „Herkunftsnachweisregister" die Wörter „oder das Regionalnachweisregister" eingefügt.
- bb)
- In Satz 2 wird das Wort „Herkunftsnachweis-Durchführungsverordnung" durch das Wort „Herkunfts- und Regionalnachweis-Durchführungsverordnung" ersetzt.
Gesetz zur Änderung der Bestimmungen zur Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung und zur Eigenversorgung
G. v. 22.12.2016 BGBl. I S. 3106