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Artikel 13 - Gesetz zur Einführung von Ausschreibungen für Strom aus erneuerbaren Energien und zu weiteren Änderungen des Rechts der erneuerbaren Energien (EEAusG k.a.Abk.)

Artikel 13 Änderung der Herkunftsnachweis-Durchführungsverordnung


Artikel 13 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2017 HkRNDV § 2, § 6, § 10, § 11, § 13, § 22

Die Herkunftsnachweis-Durchführungsverordnung vom 15. Oktober 2012 (BGBl. I S. 2147), die zuletzt durch Artikel 2 Absatz 9 des Gesetzes vom 21. Dezember 2015 (BGBl. I S. 2498) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
Die Überschrift wird wie folgt gefasst:

Durchführungsverordnung über Herkunfts- und Regionalnachweise für Strom aus erneuerbaren Energien

(Herkunfts- und Regionalnachweis-Durchführungsverordnung - HkRNDV)".

2.
In § 2 Nummer 1 wird die Angabe „§ 5" durch die Angabe „§ 3" ersetzt.

3.
In § 6 Absatz 1 Nummer 6 und Absatz 3 Satz 2 wird jeweils das Wort „Förderung" durch das Wort „Zahlung" ersetzt.

4.
In § 10 Absatz 2 Nummer 2 werden die Wörter „§ 5 Nummer 36 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes" durch die Wörter „§ 3 Nummer 7 des Windenergie-auf-See-Gesetzes" ersetzt.

5.
In § 11 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe a werden die Wörter „§ 33g des Erneuerbare-Energien-Gesetzes" durch die Wörter „dem Erneuerbare-Energien-Gesetz" ersetzt.

6.
In § 13 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 wird jeweils die Angabe „§ 5" durch die Angaben „§ 3" ersetzt.

7.
§ 22 wird wie folgt geändert:

a)
In Absatz 2 Satz 4 werden die Wörter „keine finanzielle Förderung gezahlt wird" durch die Wörter „keine Zahlung nach § 19 oder § 50 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes in der für die Anlage jeweils geltenden Fassung erfolgt" ersetzt.

b)
In Absatz 4 Satz 1 werden die Wörter „finanzielle Förderung" durch das Wort „Zahlung" und die Angabe „§ 20" durch die Angabe „§ 21b" ersetzt.



 

Zitierungen von Artikel 13 Gesetz zur Einführung von Ausschreibungen für Strom aus erneuerbaren Energien und zu weiteren Änderungen des Rechts der erneuerbaren Energien

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 13 EEAusG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EEAusG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung der Bestimmungen zur Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung und zur Eigenversorgung
G. v. 22.12.2016 BGBl. I S. 3106
Artikel 6 KWKStrRÄndG Änderung der Herkunfts- und Regionalnachweis-Durchführungsverordnung
... vom 15. Oktober 2012 (BGBl. I S. 2147), die zuletzt durch Artikel 13 des Gesetzes vom 13. Oktober 2016 (BGBl. I S. 2258) geändert worden ist, wird wie folgt ...