Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 30.06.2019 aufgehoben
>>> zur aktuellen Fassung/Nachfolgeregelung

Anordnung zur Übertragung beamtenrechtlicher Befugnisse und Zuständigkeiten im Bereich der Deutschen Telekom AG (DTAGÜbertrAnO)

A. v. 15.11.2016 BGBl. I S. 2638 (Nr. 55); aufgehoben durch § 4 A. v. 09.07.2019 BGBl. I S. 1112
Geltung ab 01.11.2016; FNA: 2030-14-214 Beamte
|
Eingangsformel
§ 1 Befugnisse und Zuständigkeiten im Bereich des allgemeinen Beamtenrechts und des Besoldungsrechts einschließlich der Entscheidung über Widersprüche und Vertretung des Dienstherrn bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis
§ 2 Befugnisse und Zuständigkeiten im Bereich des Disziplinarrechts
§ 3 Vorbehaltsklausel
§ 4 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Schlussformel

Eingangsformel



Der Vorstand der Deutschen Telekom AG ordnet nach § 1 Absatz 4 des Postpersonalrechtsgesetzes, der durch Artikel 24 Nummer 1 Buchstabe c des Gesetzes vom 9. Juli 2001 (BGBl. I S. 1510) geändert worden ist, in Verbindung mit der Anordnung zur Übertragung dienstrechtlicher Befugnisse im Bereich der Deutschen Telekom AG vom 2. November 2016 (BGBl. I S. 2495),

-
§ 126 Absatz 3 Satz 2 und § 127 Absatz 3 Satz 1 des Bundesbeamtengesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) sowie

-
§ 33 Absatz 5, § 34 Absatz 2 Satz 2 und § 42 Absatz 1 Satz 2 des Bundesdisziplinargesetzes vom 9. Juli 2001 (BGBl. I S. 1510)

an:

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

§ 1 Befugnisse und Zuständigkeiten im Bereich des allgemeinen Beamtenrechts und des Besoldungsrechts einschließlich der Entscheidung über Widersprüche und Vertretung des Dienstherrn bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis



(1) Die Ausübung der dienstrechtlichen Befugnisse des Vorstands der Deutschen Telekom AG wird, soweit im Folgenden nichts anderes bestimmt ist, auf den Betrieb Civil Servant Matters/Health & Safety übertragen.

(2) Die Zuständigkeit zum Erlass von Widerspruchsbescheiden in allgemeinen beamtenrechtlichen Angelegenheiten wird dem Betrieb Civil Servants Services übertragen, es sei denn, der Widerspruch betrifft

1.
Maßnahmen des Vorstands,

2.
das Verbot der Führung der Dienstgeschäfte nach § 66 Satz 1 des Bundesbeamtengesetzes,

3.
die Feststellung des Verlustes der Bezüge nach § 9 Satz 3 des Bundesbesoldungsgesetzes und

4.
missbilligende Äußerungen.

Die Zuständigkeit für die Entscheidung über Widersprüche gegen die in Satz 1 Nummer 2 bis 4 genannten Maßnahmen wird dem Betrieb Civil Servant Matters/Health & Safety übertragen, es sei denn, dass der Vorstand die mit dem Widerspruch angefochtene Entscheidung getroffen hat.

(3) Die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis wird dem Betrieb Civil Servant Matters/Health & Safety übertragen.

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

§ 2 Befugnisse und Zuständigkeiten im Bereich des Disziplinarrechts



(1) Die Befugnisse zur Kürzung der Dienstbezüge bis zum Höchstmaß und zur Erhebung der Disziplinarklage gegen Beamtinnen und Beamte werden der Leitung des Betriebes Civil Servant Matters/Health & Safety übertragen.

(2) Die Zuständigkeit zum Erlass von Widerspruchsbescheiden in disziplinarrechtlichen Angelegenheiten wird dem Betrieb Civil Servant Matters/Health & Safety übertragen.

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

§ 3 Vorbehaltsklausel



Der Vorstand der Deutschen Telekom AG behält sich vor, die übertragenen Befugnisse im Einzelfall oder in bestimmten Gruppen von Fällen und in jedem Stadium des Verfahrens selbst wahrzunehmen.

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

§ 4 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


§ 4 ändert mWv. 1. November 2016 DTAGÜbertrAnO

Diese Anordnung tritt mit Wirkung vom 1. November 2016 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Anordnung zur Übertragung beamtenrechtlicher Befugnisse und Zuständigkeiten im Bereich der Deutschen Telekom AG vom 16. Dezember 2015 (BGBl. I S. 2487) außer Kraft.

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Schlussformel



Deutsche Telekom AG

Der Vorstand

Christian Illek



Vorschriftensuche

Anzeige
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed