Artikel 4 - Verordnung über die Schlichtungsstelle nach § 16 des Behindertengleichstellungsgesetzes und ihr Verfahren und zur Änderung weiterer Verordnungen (BGleiSVEV k.a.Abk.)

V. v. 25.11.2016 BGBl. I S. 2659 (Nr. 56); Geltung ab 03.12.2016
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Artikel 4 Änderung der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung


Artikel 4 wird in 3 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 3. Dezember 2016 BITV 2.0 § 1, § 2, § 3, § 4, § 5, § 6, Anlage 1, Anlage 2

Die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung vom 12. September 2011 (BGBl. I S. 1843), die durch Artikel 5 Absatz 3 des Gesetzes vom 19. Juli 2016 (BGBl. I S. 1757) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
§ 1 wird wie folgt geändert:

a)
In dem Satzteil vor der Aufzählung werden die Wörter „Behörden der Bundesverwaltung" durch die Wörter „Träger öffentlicher Gewalt im Sinne des § 1 Absatz 2 Satz 1 des Behindertengleichstellungsgesetzes" ersetzt.

b)
In Nummer 3 werden nach dem Wort „Programmoberflächen" die Wörter „einschließlich Apps und sonstige Anwendungen für mobile Endgeräte" eingefügt.

2.
§ 2 wird wie folgt geändert:

a)
In der Überschrift werden die Wörter „behinderter Menschen" durch die Wörter „von Menschen mit Behinderungen" ersetzt.

b)
Die Wörter „behinderten Menschen" werden durch die Wörter „Menschen mit Behinderungen" ersetzt.

3.
§ 3 wird wie folgt geändert:

a)
In Absatz 2 Satz 1 werden im Satzteil vor der Aufzählung die Wörter „einer Behörde im Sinne des § 1 Absatz 2 Satz 1 des Behindertengleichstellungsgesetzes" durch die Wörter „eines Trägers öffentlicher Gewalt im Sinne des § 1 Absatz 2 Satz 1 des Behindertengleichstellungsgesetzes" ersetzt.

b)
Folgender Absatz 3 wird angefügt:

„(3) Das Informationstechnikzentrum Bund berät und unterstützt die Träger öffentlicher Gewalt bei ihrer Aufgabe, ihre Internet- und Intranetangebote nach Maßgabe dieser Rechtsverordnung zugänglich zu gestalten."

4.
§ 4 wird aufgehoben.

5.
§ 5 wird zu § 4 und wie folgt gefasst:

„§ 4 Folgenabschätzung

Die Verordnung ist unter Berücksichtigung der technischen Entwicklung regelmäßig zu überprüfen."

6.
§ 6 wird aufgehoben.

7.
Die Überschrift der Anlage 1 wird wie folgt gefasst:

„Anlage 1 (zu § 3 Absatz 1)".

8.
Die Überschrift der Anlage 2 wird wie folgt gefasst:

„Anlage 2 (zu § 3 Absatz 2)".

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Zitierungen von Artikel 4 Verordnung über die Schlichtungsstelle nach § 16 des Behindertengleichstellungsgesetzes und ihr Verfahren und zur Änderung weiterer Verordnungen

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 4 BGleiSVEV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BGleiSVEV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV)
V. v. 24.11.2017 BGBl. I S. 3803; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 05.10.2021 BGBl. I S. 4607
§ 5 ERVV Bekanntmachung technischer Standards (vom 01.01.2022)
... vom 12. September 2011 (BGBl. I S. 1843), die zuletzt durch Artikel 4 der Verordnung vom 25. November 2016 (BGBl. I S. 2659 ) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung, berücksichtigen und mit einer ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften
G. v. 05.10.2021 BGBl. I S. 4607
Artikel 6 ERVAG Änderung der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung
... Nummer 3 werden die Wörter „vom 12. September 2011 (BGBl. I S. 1843), die zuletzt durch Artikel 4 der Verordnung vom 25. November 2016 (BGBl. I S. 2659 ) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung" gestrichen. c) ...

Verordnung zur Änderung der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung und der Behindertengleichstellungsschlichtungsverordnung
V. v. 21.05.2019 BGBl. I S. 738
Artikel 1 BITVuaÄndV Änderung der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung
... vom 12. September 2011 (BGBl. I S. 1843), die zuletzt durch Artikel 4 der Verordnung vom 25. November 2016 (BGBl. I S. 2659 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. Die §§ 1 und 2 ...


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