Berichtigung des Gesetzes zur Neuordnung der Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung (EndLaNOGBer k.a.Abk.)

B. v. 15.12.2016 BGBl. I S. 2930 (Nr. 61); Geltung ab 30.07.2016
Berichtigung
Schlussformel

Berichtigung


Berichtigung ändert mWv. 30. Juli 2016 EndLaNOG Artikel 1, AtG § 58

Das Gesetz zur Neuordnung der Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung vom 26. Juli 2016 (BGBl. I S. 1843) ist wie folgt zu berichtigen:

1.
In Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe a ist die Angabe „Absatz 6" durch die Angabe „Absatz 2" zu ersetzen.

2.
In Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe b ist die Angabe „Absatz 7" durch die Angabe „Absatz 3" zu ersetzen.

3.
Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe c ist wie folgt zu berichtigen:

a)
Die Angabe „Absätze 8 und 9" ist durch die Angabe „Absätze 4 und 5" zu ersetzen.

b)
Die Absatzbezeichnung „(8)" ist durch die Absatzbezeichnung „(4)" zu ersetzen.

c)
Die Absatzbezeichnung „(9)" ist durch die Absatzbezeichnung „(5)" zu ersetzen.

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Schlussformel



Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit

Im Auftrag Dr. Thomas Richter



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