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Berichtigung des Gesetzes zur Neuordnung der Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung (EndLaNOGBer k.a.Abk.)

B. v. 15.12.2016 BGBl. I S. 2930 (Nr. 61); Geltung ab 30.07.2016

Berichtigung


Berichtigung ändert mWv. 30. Juli 2016 EndLaNOG Artikel 1, AtG § 58

Das Gesetz zur Neuordnung der Organisationsstruktur im Bereich der Endlagerung vom 26. Juli 2016 (BGBl. I S. 1843) ist wie folgt zu berichtigen:

1.
In Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe a ist die Angabe „Absatz 6" durch die Angabe „Absatz 2" zu ersetzen.

2.
In Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe b ist die Angabe „Absatz 7" durch die Angabe „Absatz 3" zu ersetzen.

3.
Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe c ist wie folgt zu berichtigen:

a)
Die Angabe „Absätze 8 und 9" ist durch die Angabe „Absätze 4 und 5" zu ersetzen.

b)
Die Absatzbezeichnung „(8)" ist durch die Absatzbezeichnung „(4)" zu ersetzen.

c)
Die Absatzbezeichnung „(9)" ist durch die Absatzbezeichnung „(5)" zu ersetzen.


Schlussformel



Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit

Im Auftrag Dr. Thomas Richter